Was bringt Bad Harzburgern die Energiepreisbremse?

Die Heizung herunterzuregeln ist auch eine Methode, Kosten zu sparen. Foto: Schlegel
Der Bund hat eine Energiepreisbremse eingeführt, damit Verbraucher angesichts hoher Strom- und Gaskosten entlastet werden. Wie handhaben das die Bad Harzburger Stadtwerke? Wer bekommt wieviel Geld wieder? Und vor allen Dingen – wann?
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Bad Harzburg. Die Energiepreisbremse des Bundes wird natürlich auch bei den Kunden der Bad Harzburger Stadtwerke greifen. Allerdings müssen die sich noch ein wenig gedulden und sollten sich auch nicht all zu große Hoffnungen machen. Denn die Einsparungen fallen vergleichsweise spärlich aus, weil die Stadtwerke mit ihren Preisen nur knapp über der Grenze liegen, ab der der Bund die gestiegenen Gas- und Stromkosten auffangen möchte.
In den vergangenen Wochen war die Abrechnungsabteilung der Stadtwerke mit Steffen Duczek und Nina Deutsch in erster Linie mit dem Eingeben von Daten und der Neuberechnung der Abschläge beschäftigt. 15.000 Positionen waren es im Strombereich, 5000 beim Gas. Denn die Formel, nach der die Preisbremse greift, ist nicht ganz unkompliziert: Von 80 Prozent des Verbrauchs aus dem Jahr 2022 übernimmt der Staat das, was über einer Grenze von 40 Cent pro Kilowattstunde Strom und 12 Cent pro Kilowattstunde Gas liegt.
Kein großes Sparen
Gas und Strom kosten bei den Stadtwerken je nach Tarif aber nur unwesentlich mehr, 45 Cent beispielsweise Strom, etwas mehr als 13 Cent das Gas. Die Bewohner eines durchschnittlichen Einfamilienhauses mit einem Verbrauch von 16500 Kilowattstunden Gas und 2300 Kilowattstunden Strom zahlen mit der Bremse 8 Euro pro Monat weniger (kostet 2 Euro für Gas, 6 Euro für Strom), rechnen Duczek und Deutsch vor.
Doch es wird noch komplizierter: Die Preisbremse gilt seit 1. März rückwirkend zum 1. Januar. Allerdings mussten die Stadtwerke – wie andere Energieversorger auch – lange darauf warten, dass der EDV-Dienstleister die entsprechenden Möglichkeiten zur Neuberechnung zur Verfügung stellt. Und da kam es zu Verzögerungen. Also wird nun rückwirkend gerechnet. Das heißt: Wenn in den kommenden Wochen die Stadtwerkekunden Post bekommen, sind die ab dann zu zahlenden Abschläge um die Höhe der Preisbremse reduziert. Und von einem Monat werden alle die Einsparungen des bisherigen Jahres abgezogen. „Der Kunde verliert nichts, er bekommt alle Monate erstattet“, sagt Steffen Duczek.
Die nächste Erhöhung?
Die niedrigeren Abschläge gelten dann bis Ende des Jahres. Inwiefern dann eine weitere Bremse greifen wird, steht in den Sternen. Ob sich die Strom- und Gaspreise in der nahe Zukunft verändern, kann ebenfalls noch niemand sagen, „Aktuell ist nichts in Sicht“, sagt Duczek. Das gilt ebenso für Wasser und Abwasser, auch diese Gebühren werden über die Stadtwerke abgerechnet, sind aber in der Energiepreisbremse nicht enthalten. Da könnte es über kurz oder (eher) lang indes durchaus Veränderungen geben.
HINTERGRUND: DIE ENERGIEPREISBREMSE
Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie für Vereine beträgt der Gaspreispreisdeckel 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Dieser gedeckelte, niedrigere Preis gilt für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden.
Eine befristete Gaspreisbremse soll ebenfalls der von den hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Hier wird ab Januar 2023 der Netto-Arbeitspreis für die Kilowattstunde auf 7 Cent gedeckelt – für 70 Prozent das Gas-Verbrauchs. Auch hier gilt: Für den übrigen Verbrauch zahlen die Unternehmen den regulären Marktpreis. Diese Regelung gilt auch für Krankenhäuser.
Eine Strompreisbremse soll dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis wird für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre Marktpreis gezahlt werden.
Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch sie zahlen für den darüber liegenden Verbrauch den regulären Preis. Die individuelle Ersparnis kann sich jeder auf der Internetseite der Bundesregierung ausrechnen. Die Adresse lautet: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/stromkostenrechner.
Quelle: www.bundesregierung.de