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Neue Satzung

Wahlplakate: Stadt will klare Regel setzen

Parteien und Stadtverwaltung diskutieren über ein neues Regelwerk für Plakatwerbung vor Wahlen. Archivfoto: Epping

Parteien und Stadtverwaltung diskutieren über ein neues Regelwerk für Plakatwerbung vor Wahlen. Archivfoto: Epping

Wer darf im Wahlkampf wo welche Plakate aufhängen. Die Stadt will wildes Plakatieren in Zukunft durch verbindliche Regeln verhindern. Aber wer hält sich daran?

Von Hendrik Roß Donnerstag, 02.06.2022, 16:29 Uhr

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Goslar. Da sind sie wieder, die guten Vorsätze der frisch Gewählten. Mit einer Satzung für Wahlwerbung soll verhindert werden, dass bei zukünftigen Wahlkämpfen die Stadt erneut mit Plakaten zugekleistert wird.

Die Beschlussvorlage, die nun im Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Sport (SOS) beraten wurde, geht auf einen Antrag der Grünen-Ratfraktion von 26. August 2021 zurück. Damals tobte der Kommunalwahlkampf, es gab Beschwerden über völlig zugehängte Straßenzüge, aber auch Sachbeschädigungen an den Plakaten oder gar Brandstiftung. An einigen Stellen räumte die Stadtverwaltung die Werbung wieder ab, weil Absprachen nicht eingehalten worden seien. Dadurch fühlten sich wiederum einige Kandidaten benachteiligt.

Damit solch ein Plakatchaos bei zukünftigen Wahlen verhindert wird, habe sich zunächst eine Arbeitsgruppe mit dem Thema befasst und eine Satzung erarbeitet, beschreibt die Stadtverwaltung den Prozess. Nun steht das Papier, das klar vorgibt, in welchen Straßen plakatiert werden darf, wie groß die Wahlplakate sein und wo die Parteien Info-Stände aufbauen dürfen. Auch die Zeit des Wahlkampfes wird darin auf acht Wochen vor dem Urnengang festgelegt – länger darf demnach kein Plakat hängen.

Ein Diskussions-Mix

Die Diskussion im SOS-Ausschuss war ein Mix aus „So kann es nicht weitergehen“ und „Aber darauf möchten wir nicht verzichten“. So bemerkte SPD-Frau Lisa Lindner, dass in Sudmerberg gar keine Plakatzonen vorgesehen sind. Die Verwaltung erklärte sofort, dass Sudmerbergstraße und der Ginsterbusch noch in die Liste aufgenommen werden. Die SPD wollte den Nußanger aber auch ganz gerne noch dabei haben. Quasi im Hauruck-Verfahren wurde auch dieser Wunsch erfüllt. Dann legte Claus Roschanski (CDU) los. Dass in Sudmerberg gar keine und in Lochtum fünf Straßen zum Plakatieren freigegeben werden sollten, sei ja wohl ein Witz. Gut, das hatte sich nach der vorherigen Erklärung der Verwaltung bereits erledigt, doch Roschanski sprach noch über weitere Straßenzüge etwa in Jürgenohl und Hahndorf – auf die Liste wurden aber keine mehr aufgenommen. Roschanski und sein Fraktionskollege Bengt Kreibohm enthielten sich bei der Abstimmung. Der Rest des Ausschusses stimmte für die neue Wahlwerbung-Satzung.

"Belästigung von Bürgern"

Stephan Kahl (FDP) erinnerte noch einmal an den vergangenen Kommunalwahlkampf, wo die Plakatwerbung „überhand genommen“ habe. Gerade unter ökologischen Gesichtspunkten sei solch ein Plakatchaos nicht hinnehmbar und dazu „eine Belästigung von Bürgern“. Das veranlasste Rüdiger Wohltmann (Linke) dazu, Kahl daran zu erinnern, dass auch die Liberalen fröhlich beim Laternenzukleistern mitgemischt hätten. Grundsätzlich sprach sich auch Wohltmann für die neue Satzung aus, wollte aber von der Verwaltung noch wissen, wie viele Strafgelder die Stadt vergangenes Jahr für fehlerhaftes Plakatieren verhängt hat. Als Erster Stadtrat Burkhard Siebert spontan keine Zahl nennen konnte, sagte der Linke-Ratsherr: „Ich weiß es, keine einzige Rechnung.“ Inwieweit das der Realität entspricht, ließ sich noch nicht klären. Die Stadtverwaltung ließ eine Anfrage dazu bisher unbeantwortet.

Am Ende der Ausschusssitzung sagte Giovanni Graziano (Grüne Partei 42), dass es schön wäre, wenn sich denn auch mal alle an die neuen Regeln halten würden. Kein Widerspruch.

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