Oberlandesgericht bestätigt Urteil

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Auf seinem Facebook-Profil postet der Angeklagte ein ähnliches Bild mit einem sechseckigen gelbfarbenen Stern samt Aufschrift „Nicht Geimpft“. Foto: Gateau/dpa

Auf seinem Facebook-Profil postet der Angeklagte ein ähnliches Bild mit einem sechseckigen gelbfarbenen Stern samt Aufschrift „Nicht Geimpft“. Foto: Gateau/dpa

Im Verfahren wegen Volksverhetzung hat das Oberlandesgericht Braunschweig das Urteil des Amtsgerichts Clausthal-Zellerfeld bestätigt: Ein Angeklagter, der 2020 einen „Judenstern“ mit „Nicht Geimpft“-Audruck gepostet hatte, war frei gesprochen worden.

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