Oberlandesgericht bestätigt Urteil
„Ungeimpft“-Stern: Geschmacklos, aber nicht strafbar

Auf seinem Facebook-Profil postet der Angeklagte ein ähnliches Bild mit einem sechseckigen gelbfarbenen Stern samt Aufschrift „Nicht Geimpft“. Foto: Gateau/dpa
Im Verfahren wegen Volksverhetzung hat das Oberlandesgericht Braunschweig das Urteil des Amtsgerichts Clausthal-Zellerfeld bestätigt: Ein Angeklagter, der 2020 einen „Judenstern“ mit „Nicht Geimpft“-Audruck gepostet hatte, war frei gesprochen worden.