Oberlandesgericht bestätigt Urteil

GZ Plus Icon„Ungeimpft“-Stern: Geschmacklos, aber nicht strafbar

Auf seinem Facebook-Profil postet der Angeklagte ein ähnliches Bild mit einem sechseckigen gelbfarbenen Stern samt Aufschrift „Nicht Geimpft“. Foto: Gateau/dpa

Auf seinem Facebook-Profil postet der Angeklagte ein ähnliches Bild mit einem sechseckigen gelbfarbenen Stern samt Aufschrift „Nicht Geimpft“. Foto: Gateau/dpa

Im Verfahren wegen Volksverhetzung hat das Oberlandesgericht Braunschweig das Urteil des Amtsgerichts Clausthal-Zellerfeld bestätigt: Ein Angeklagter, der 2020 einen „Judenstern“ mit „Nicht Geimpft“-Audruck gepostet hatte, war frei gesprochen worden.

Weiterlesen

Passendes Angebot auswählen oder anmelden und Artikel weiterlesen

monatlich

9,99 €

Jetzt abonnieren
  • nach 1 Monat flexibel mtl.
  • online kündbar
Nur für kurze Zeit
2 Monate für

1,99 €

Sonderpreis sichern
  • danach nur 9,99 € mtl.,
  • nach 2 Monaten flexibel mtl. online kündbar
monatlich

6,99 €

Langfristig sparen
  • 3,- € pro Monat sparen,
  • nach 12 Monaten flexibel mtl. online kündbar
  • Alle Artikel auf goslarsche.de frei
  • News-App inkl. Push-Funktion
  • Aktuelle Nachrichten aus der Region
Weitere Themen aus der Region