Tödlicher Unfall auf B 82: Darum ermittelt die Staatsanwaltschaft

Die Ermittlungen zum Unfall auf der B 82 dauern an. Doch viele Fragen haben Staatsanwaltschaft und Polizei schon geklärt. Foto: Bode
Nach dem schweren Unfall, der sich am Donnerstagmorgen auf der B 82 zwischen Hahausen und Langelsheim ereignet hat und bei dem drei Menschen starben, ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft weiter. Doch warum liegt der Fall bei der Staatsanwaltschaft?
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Langelsheim/Hahausen. Auch fünf Tage nach dem schweren Unfall auf der B 82 zwischen Langelsheim und Hahausen gehen die Polizei und die Staatsanwaltschaft weiter der Frage nach: Wie kam es zu dem fatalen Zusammenstoß?
Der bisher bekannte Ermittlungsstand ist, dass ein in Richtung Seesen fahrender schwarzer Audi zum Überholen angesetzt hatte und dabei zunächst mit einem ihm entgegenkommenden schwarzen Mercedes zusammengestoßen war. Durch den Aufprall schleuderte der Mercedes zur Seite, wo er mit einem weißen Mercedes kollidierte, der ebenfalls in Richtung Goslar unterwegs war. Bei dem Unfall starb eine 53-jährige Frau aus Seesen, die mit ihrem schwarzen Mercedes auf der Strecke gefahren ist. Und auch beide Menschen, die im schwarzen Audi saßen, kamen bei dem Unfall ums Leben. Sie konnten bislang nicht identifiziert werden.
Todesermittlungsverfahren
Dass die Staatsanwaltschaft bei schweren Verkehrsunfällen – insbesondere mit Toten – ermittelt ist nicht ungewöhnlich. „Bei jedem unnatürlichen Tod, also auch Unfalltoden im Haushalt, sind die Polizei und die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln“, erklärt Hans Christian Wolters, Pressesprecher und Erster Staatsanwalt in Braunschweig. Dabei handele es sich aber zunächst um ein sogenanntes Todesermittlungsverfahren, bei dem die genauen Umstände des Todes geklärt werden sollen – gegen eine Person richten sich diese Ermittlungen nicht. Erst mal gehe es darum herauszufinden, „wer in wen hereingefahren ist“, sagt Wolters.
Schließen sich weitere Ermittlungen an?
An das Todesermittlungsverfahren könne sich, falls Vergehen festgestellt werden, auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anschließen, erläutert Wolters. In diesem speziellen Fall werde sich aber kein Ermittlungsverfahren gegen jemanden anschließen, sagt der Erste Staatsanwalt, da bei dem Unfall alle möglichen Verursacher gestorben seien.