Tödlicher Grauhof-Unfall: Mit 1,62 Promille am Steuer gesessen

Nacht des Grauens: Auf der Grauhöfer Landwehr verliert am 30. Oktober ein junger Jerstedter sein Leben. Foto: Epping
Verdacht bestätigt: Der 21-jährige Jerstedter, der beim tödlichen Unfall am 30. Oktober auf der Grauhöfer Landwehr mutmaßlich am Steuer des Wagens saß, wies laut Staatsanwalt Christian Wolters eine Blutalkoholkonzentration von 1,62 Promille auf.
Für nur 0,99 € alle Artikel auf goslarsche.de lesen
und im ersten Monat 9,00 € sparen!
Jetzt sichern!
Goslar. Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft hat jetzt bestätigt, dass beim tödlichen Unfall in der Nacht auf den 30.Oktober auf der Grauhöfer Landwehr der Verdacht bestehe, „dass der mutmaßliche Fahrer absolut fahruntüchtig“ gewesen sei. Bei einer Blutentnahme wurde laut Sprecher Christian Wolters eine Blutalkoholkonzentration von 1,62 Promille festgestellt. In der Nacht saß demnach wie berichtet ein 21-jähriger Jerstedter am Steuer. Der gleichaltrige Beifahrer erlag noch am Unfallort seinen schweren Verletzungen.
Rechtsprechung: Die Grenze liegt bei 1,1 Promille
Absolute Fahruntüchtigkeit wird im Strafgesetzbuch nicht konkret definiert. In der Regel werden Sachverständige und obergerichtliche Urteile hinzugezogen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterscheidet relative und absolute Fahruntüchtigkeit. Die relative Untüchtigkeit setzt zirka ab 0,3 Promille ein.
Seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Juni 1990 geht die Rechtsprechung ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille von einer absoluten Fahruntüchtigkeit aus. Ab 2,0 Promille kann wiederum eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegen. Aber auch hier gilt: Die Schuldfähigkeit ist einzelfallabhängig und nicht als starre Grenze zu verstehen.
Im Grauhöfer Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft laut Wolters – wie schon berichtet – wegen der Vorwürfe der Straßenverkehrsgefährdung und der fahrlässigen Tötung. Weitere Einzelheiten zum Tatgeschehen will sie erst nach Abschluss der Ermittlungen bekannt geben können.
In einer Kurve ohne erkennbare Ursache plötzlich von der Fahrbahn abgekommen
Der Unfall hatte ganz Jerstedt in einen Schockzustand versetzt. Der Wagen war nachts um 1.37 Uhr – aus Richtung Hahndorf kommend – in einer Kurve ohne erkennbare Ursache plötzlich von der Fahrbahn abgekommen und hatte mehrere Verkehrsschilder abgeräumt.
Auf Höhe des Abzweigs „Am Gräbicht“ war er rechts neben der Straße gegen einen Baum geprallt. Für den 21-jährigen Beifahrer kam jede Hilfe zu spät. Den verletzten Fahrer fanden die Einsatzkräfte nach Schilderungen Beteiligter neben dem zerstörten Wagen.