Tod des Freundes als Weckruf: 18 Monate Bewährung für Goslarer

Nach einem Drogenexzess, bei dem ein 25-Jähriger aus Bad Harzburg tot in einem Bus gefunden wurde, wird nun ein 27-jähriger ehemaliger Goslarer im Amtsgericht Goslar zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Symbolfoto: Pixabay
Nach einer Überdosis an Rauschmitteln stirbt ein 25-jähriger Mann aus Bad Harzburg in einem Bus. Ein 27 Jahre alter Goslarer, der damals beteiligt war, ist nun vom Schöffengericht zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
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Goslar. Wegen gewerbsmäßigen Handelns und Besitzes von Drogen in nicht unerheblicher Menge wurde ein 27-jähriger ehemaliger Goslarer vom Schöffengericht unter Vorsitz von Julian Pinkwart zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung.
Angeklagt waren vier Tatkomplexe. Diese reichten bis in das Jahr 2020 zurück, in dem der 27-Jährige nach Pinkwarts Worten einen „schwunghaften Handel mit Drogen“ betrieb. Den Beweis dafür fand man in Form von Chats auf dem Handy des Angeklagten. Zudem wies ein in seiner Wohnung sichergestelltes Buch mit Umsätzen und Kundennamen auf die als gewerbsmäßig eingestuften Drogenverkäufe hin. Bei dieser Hausdurchsuchung sicherte die Polizei seinerzeit 172 Gramm Marihuana mit einem Tetrahydrocannabinolgehalt (THC) von neun Prozent. Die gesamte Menge Marihuana brachte es damit auf 15,4 Gramm reines THC, was 1032 Konsumeinheiten entspricht.
Tod wegen Überdosis an Drogen
Tragisch war, dass der 27-Jährige zu diesem Zeitpunkt bereits im Koma lag. Die Hausdurchsuchung erfolgte nämlich im Nachgang zu einem Drogenexzess, bei dem mehrere Heranwachsende – unter ihnen der Angeklagte – am Tag zuvor einen hochgefährlichen Cocktail aus Marihuana, Alkohol, Prägabalin und Fentanyl konsumiert hatten. Ein 25-Jähriger aus Bad Harzburg bestieg im Anschluss an das Drogengelage am Sudmerberg einen Bus und starb auf der Rückbank an einer Überdosis. Auch der heute 27-jährige Angeklagte verlor damals das Bewusstsein. Ihn schleppten seine Freunde immerhin noch nach Hause, wo sie ihn allerdings allein ließen. Sie wurden ein halbes Jahr später wegen unterlassener Hilfeleistung vor Jugendrichterin Urte Schwerdtner verurteilt.
Der Angeklagte wurde gerade noch rechtzeitig von seiner Mutter gefunden und überlebte knapp. Dem 27-Jährigen fiel es sichtlich schwer, über diese Vorgänge zu sprechen. Insbesondere der Tod seines Freundes machte ihm augenscheinlich noch immer zu schaffen. Das dramatische Ereignis war für ihn aber auch ein Weckruf. Er ließ die Drogen und auch seine Heimat hinter sich. Heute lebt er in Hildesheim, studiert Erziehungswissenschaften und verdient sich sein Studium durch seine Arbeit in einem Kindergarten.
Veränderter Lebenswandel überzeugt: „Da hat sich viel getan“
Der so drastisch veränderte Lebenswandel beeindruckte Gericht und Staatsanwaltschaft gleichermaßen. „Da hat sich viel getan“, stellte Staatsanwalt Londa in seinem Plädoyer fest. Dennoch blieb sein Antrag vier Monate über dem Strafmaß der Schöffenkammer, doch auch er sprach sich für eine Bewährungschance aus.
Man habe auf jeden Fall im bewährungsfähigen Bereich bleiben wollen, so Julian Pinkwart in der Urteilsbegründung. Zwar brauche es bei Strafen über einem Jahr besondere Umstände, die für eine Bewährung sprächen, doch seien diese in diesem Fall eindeutig gegeben.
Der Vorsitzende erklärte mit hörbarem Bedauern, dass es unklar sei, ob der Angeklagte seinen Traumberuf nach Abschluss seines Studiums je wird ausüben können. Der Umstand, dass sein Führungszeugnis nun einen Makel aufweise, werde ihm bei der angestrebten Arbeitmit Kindern Schwierigkeiten bereiten.
Der 27-Jährige nahm das Urteil an, welches damit vorzeitig rechtskräftig wurde.
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