Taten liegen drei Jahre zurück

GZ Plus IconSozialbetrug: Eine Klatsche für die Staatsanwaltschaft

Der Angeklagte und seine Frau beziehen beide Sozialleistungen.  Symbolfoto: Pixabay

Der Angeklagte und seine Frau beziehen beide Sozialleistungen. Symbolfoto: Pixabay

Ein 52-jähriger Hartz-IV-Empfänger aus Bad Harzburg wird wegen Sozialbetrugs vor dem Amtsgericht Goslar angeklagt, aufgrund fehlender Beweise am Ende aber freigesprochen. Die Taten, die ihm die Staatsanwaltschaft zur Last legt, reichen drei Jahre zurück.

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