Lebenslänglich für Bundespolizisten
Richter: „Sie sind der Einzige, der ein Motiv hatte“

Nach dem Urteil äußerten sich die Strafverteidiger Andreas Zott (li.) aus Braunschweig und Martin Nitschmann aus Bonn gegenüber der Presse und kündigten ohne Zögern an, nach Rücksprache mit ihrem Mandanten das Rechtsmittel der Revision einlegen zu wollen. Foto: Holger Neddermeier
Im Manczak-Prozess wurde das Urteil gegen den Bundespolizisten aus Othfresen gesprochen: lebenslange Haft wegen Mordes. Die Verteidiger haben bereits Revision angekündigt. Wie sie ihren Mandanten bei der Urteilsverkündung erlebt haben, erklären sie im GZ-Video.