Radweg bei Othfresen: Räumgerät jetzt einsatzbereit
Seit Montag ist der Weg nach Othfresen geräumt: Die Maschine der Straßenmeisterei ist repariert. Foto: Bode
Der Rad- und Fußweg zwischen Heimerode und Othfresen ist jetzt wieder geräumt. Wie die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr auf GZ-Nachfrage erklärte, sei das notwendige Räumgerät jetzt wieder instand gesetzt.
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Heimerode. Gute Nachrichten für die Othfresener und Heimeröder: Das Radwegunterhaltungsgerät sei wieder in Betrieb und das Team der Straßenmeisterei könne jetzt die Radwege im Landkreis freiräumen, teilte die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV) mit. Auch der Rad- und Fußweg zwischen Heimerode und Othfresen ist geräumt – vorigen Freitag hatte der Othfrenser Ortsbürgermeister Harald Fricke kritisiert, dass der Winterdienst auf dem Wegstück nicht gemacht werde und es sich dabei um ein wiederkehrendes Problem handele (die GZ berichtete).
Das Problem in der vergangenen Woche war wie berichtet, dass das besagte Radwegunterhaltungsgerät defekt war und erst repariert werden musste. Doch der Fuß- und Radweg neben der L500 genieße, auch wenn die Maschine funktioniert, nicht die höchste Dringlichkeit. Die befahrensten Straßen sind zuerst an der Reihe.
„Wenig genutzte Straßen und Radwege haben keine oberste Priorität“, sagt Birgit Wölke, Leiterin des Fachbereichs Betrieb und Verkehr bei der Goslarer Abteilung des NLSTBV. Um Benutzer des Weges auf mögliche Gefahren hinzuweisen, sei deshalb auch das Schild neben dem Blitzer aufgestellt worden. „Normalerweise wird der gesamte Weg geräumt“, sagt Wölke. Das Schild solle Fußgänger und Radfahrer aber aufmerksam machen, dass es ab und zu länger dauern könne, bis die Arbeiter der Straßenmeisterei dazu kämen, den Weg freizuräumen.
Niedrige Priorität der Fuß- und Radwege außerorts
Die Landesbehörde müsse täglich in der Zeit von 6 bis 22 Uhr wichtige Straßen für den überörtlichen Verkehr und Straßen mit starkem Berufsverkehr – wie beispielsweise die B6 räumen. „Wir müssen die Kräfte, die wir haben, sinnvoll verteilen“, sagt Wölke. Damit komme die niedersächsische Straßenbauverwaltung der Vorgabe des Bundesfernstraßengesetzes, den Räum- und Streudienst „nach besten Kräften“ zu gewährleisten, nach. „Bei Schneefall, Eisglätte oder Reifglätte muss seitens der Landesbehörde für Befahrbarkeit gesorgt werden“, teilt diese mit. Dabei schließe Befahrbarkeit aber ein, dass mit Behinderungen durch Schneereste oder je nach Einsatzdauer des Winterdienstes teilweise mit einer geschlossenen Schneedecke gerechnet werden müsse.
Bei Heimerode, an der L 500, weist ein Schild auf den eingeschränkten Winterdienst hin. Mittlerweile ist der Weg geräumt – doch beim nächsten Schnee könnte es wieder etwas dauern, bis die Straßenmeisterei dazu kommt, den Weg vom Schnee zu befreien. Foto: Privat
Zudem könne auch Eisglätte nicht ausgeschlossen werden. Bei starkem, anhaltendem Schneefall müsse auf Radwegen keine Befahrbarkeit gewährleistet sein, schreibt die Behörde. Auf Straßen müssen so weit geräumt sein, dass die noch mit Schneeketten befahren werden können. Ansonsten werde auf Radwegen wie an der L500 ein etwa 1 bis 1,2 Meter breiter Streifen eisfrei und bestreut gehalten wird, damit zwei Fußgänger aneinander vorbei gehen können.
Keine Interessenten für den Winterdienst
Um den Winterdienst möglichst zügig und vollständig bereitzustellen, seien zudem bereits einige Verträge mit Fremdfirmen abgeschlossen worden – Fricke hatte gefragt, ob es nicht möglich sei, für die Räumung des Weges an der L500 eine externe Firma zu beauftragen. Doch der Winterdienst im Gebiet rund um den Harz ist anspruchsvoll und benötigt viel Personal. Zusätzliche Fremdkräfte für den Winterdienst zu bekommen, sei nicht einfach, erklärt Wölke. Das Landesamt schreibe den Winterdienst regelmäßig aus, doch es finde sich niemand, der die Aufgaben übernehmen wolle. Auch die Gemeinde könnte auf der Strecke den Winterdienst übernehmen, sagt Wölke. Da könne ein Vertrag aufgesetzt werden und die Gemeinde würde dann auch entsprechend vom Landesamt bezahlt werden.