Preisbremsen: Das müssen Kunden jetzt wissen

Die Bemühungen der Politik wirken sich positiv auf den Gaspreis aus.
Die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen wurden vom Kabinett bereits beschlossen. Doch was genau bedeutet das und worauf müssen sich Haushalts- und kleine Gewerbekunden in Clausthal-Zellerfeld jetzt einstellen?
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Clausthal-Zellerfeld. Auf ihrer Homepage haben die Stadtwerke alle Informationen zusammengetragen, die für die Kunden von Relevanz sind. Unter www.stadtwerke-clausthal.de soll kurzfristig und stetig über aktuelle Entlastungen informiert werden, teilt jetzt Prokurist Christopher Graefe mit.
Erdgas- oder Wärmeabschlag
Für den Umgang mit dem Erdgas- oder Wärmeabschlag geben die Stadtwerke ihren Kunden eine Kernbotschaft mit: Sie müssen selbst nichts tun.
Wer eine Einzugsermächtigung erteilt hat, wird mit dem Dezember-Abschlag nicht belastet. Selbstüberweiser, egal ob per einzelner Überweisung oder Dauerauftrag, werden gebeten, keine Überweisungen für ihren Erdgas- oder Wärme-Teilbetrag zu tätigen.

Die Kunden bekommen unter anderem auf der Homepage der Stadtwerke einen Überblick über die anstehenden Entlastungen. Grafik: Stadtwerke
Zusätzlich weisen die Stadtwerke darauf hin, dass der geförderte Dezember-Abschlag nicht zu 100 Prozent deckungsgleich mit dem aktuellen Teilbetrag der meisten Vertragspartner sei. Zum einen ist die von der Bundesregierung beschlossene Berechnungsmethodik bereits auf die geänderte Umsatzsteuer in Höhe von 7 Prozent angepasst. Zum anderen zahlen circa 15 Prozent der Kunden lediglich elf Abschläge pro Jahr. Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzesentwurf sieht lediglich die Anrechnung 1/12 des Jahresverbrauchs der Endverbraucher vor. Wichtig ist, dass die Abschläge für Strom und Trink- sowie Abwasser regulär eingezogen werden, beziehungsweise zu überweisen sind. Ausschließlich der für Erdgas oder Wärmelieferung errechnete Anteil des gesamten Teilbetrags, wird entsprechend berücksichtigt. Sollte dennoch eine Überweisung inklusive des Erdgas- oder Wärmelieferungs-Teilbetrags von Kundenseite getätigt werden, wird das zu viel gezahlte Geld automatisch in der Jahresendabrechnung zum 31. Dezember berücksichtigt und entsprechend angerechnet.
Strom- und Gaspreisbremse
80 Prozent des Stromverbrauchs werden zu einem gedeckelten Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde geliefert. Für Industriekunden gelten gesonderte Regelungen. 80 Prozent des Erdgasverbrauchs werden zu einem gedeckelten Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde geliefert. Für Industriekunden gelten ebenfalls gesonderte Regelungen.
Wärmepreisbremse
80 Prozent des Wärmeverbrauchs werden zu einem gedeckelten Preis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde geliefert. Der über die 80 Prozent hinaus gehende Verbrauch wird zum vertraglich vereinbarten Preis in Rechnung gestellt. Maßgeblich für die Berechnung der 80 Prozent ist in der Regel die Verbrauchsmenge des Vorjahres. Sofern keine historischen Verbrauchsmengen vorliegen, wird auf die vom Netzbetreiber errechnete Prognose abgestellt. Die Grundsystematik der verschiedenen Preisbremsen ist für die Endverbraucher immer identisch. Das Sparen von Energie wird weiterhin belohnt, betonen die Stadtwerke weiter.
Abgabe des Zählerstands
Die Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld bitten ihre Kunden, ihren jährlichen Zählerstand zu melden. Dies könne über das neue Kundenportal auf der Website der Stadtwerke erfolgen. Der QR-Code auf den Anschreiben leitet direkt auf die entsprechenden Seiten weiter. Die Abgabe der Zählerstände ist vom 28. November bis zum 3. Januar 2023 möglich. red