Politik diskutiert Umgang mit schwierigen Kindern
Kinder mit Verhaltenauffälligkeiten sind in Kitas keine Einzelfälle mehr. Auch der Umgang mit den Sorgeberechtigten ist wegen veränderter Erwartungshaltungen anders geworden. Eine neue Kita-Benutzungsordnung soll das berücksichtigen. Symbolfoto. Pixabay
Immer häufiger sind Kinder verhaltensauffällig. Die Benutzungsordnung für Kindertagesstätten in Clausthal-Zellerfeld soll nun so verändert werden, dass der Nachwuchs in bestimmten Fällen von der Betreuung ausgeschlossen werden kann.
Für nur 0,99 € alle Artikel auf goslarsche.de lesen
und im ersten Monat 9,00 € sparen!
Jetzt sichern!
Clausthal-Zellerfeld. Die Zusammenarbeit mit den Eltern zu vereinfachen, aber „manchen Stellen auch bestimmter zu werden“ – das ist das Anliegen aller Leiterinnen der städtischen Kindertagesstätten und damit waren sie an die Stadtverwaltung herangetreten, um die seit 2019 gültige Benutzungsordnung für die Kitas in einigen Passagen zu aktualisieren. Die geänderte Fassung lag dem Ausschuss für Jugend, Schule, Sport und Gesellschaft am Donnerstagabend vor und löste eine hitzige Debatte aus.
Dabei war man sich in der Notwendigkeit einer solchen Aktualisierung und auch im Kern der strittigen Passage durchaus einig: Es muss den Kitas mit der Benutzungsordnung ermöglicht werden, Kinder aus bestimmten Gründen zeitweise oder dauerhaft aus der Betreuung auszuschließen. Die Frage war nur: Wie soll das formuliert werden? Sie entzündete sich an einem Änderungsantrag von Carsten Rehling (Glückauf-Gruppe), der in der vorliegenden Fassung an einigen Stellen die Grundsätze des Kinderschutzes und der Inklusion nicht beachtet sah, und an anderen Punkten die Gesetzeskonformität in Zweifel zog und daher konkretere Formulierungen vorgeschlagen hatte.
Gleiches bestätigte dem Ausschuss auch Linda Zepezauer, Fachkraft für Kinderschutz beim Landkreis Goslar, die als Sachverständige hinzugezogen worden war: Es gehe nicht darum, die Ausschluss-Passage – die auch in anderen Kommunen üblich sei – rauszustreichen, sondern sie präziser und damit rechtssicher zu formulieren. „Es geht nur darum, das auch schriftlich zu präzessieren, was ohnehin Ihr tägliches Handeln ist“, wandte sie sich an die Kita-Leiterinnen, die zur Sitzung gekommen waren. Das betrifft den Umgang mit den Eltern, das Hinzuziehen von Fachkräften und das generelle Vorgehen bei Verhaltensauffälligkeiten – die, und darin war man sich ebenfalls einig, deutlich zugenommen haben.
Nach einer kurzen Beratungspause stellte Ausschussvorsitzender Thomas Gundermann fest, dass man sich wohl auch einig sei, sich an diesem Abend nicht einigen zu können. Nun wird die Verwaltung gemeinsam mit dem Antragsteller an den passenden Formulierungen pfeilen, damit die neue Benutzungsordnung vom Rat am 6. Dezember beschlossen werden kann.