Oberharzer leiht sich Auto und behält es einfach – Knast!

Drei Jahre Haft: Das Goslarer Schöffengericht Goslar verurteilt einen 31-Jährigen aus Oker zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten – weitere Strafbefehle strecken die Strafe auf drei Jahre. Symbolfoto: Ebener/dpa
Ein einschlägig vorbestrafter Familienvater aus Clausthal-Zellerfeld muss für vier Monate ins Gefängnis, weil er sich zunächst ein Auto gemietet hatte und den Wagen dann überschuldet einfach behielt. Mittlerweile stottert der Mann den Betrag ab.
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Clausthal-Zellerfeld. Ein 42-jähriger Familienvater aus Clausthal-Zellerfeld muss wegen Unterschlagung für vier Monate ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar zehn Monate beantragt. Da der Mann einschlägig vorbestraft war und zur Tatzeit unter Bewährung stand, gab es keine erneute Bewährungschance.
Im April letzten Jahres brauchte der arbeitslose Angeklagte ein Auto. Also mietete er, zunächst für zwei Tage, einen VW-Polo bei einem Unternehmen in Salzgitter. Diesen Vertrag verlängerte er dreimal, was den sowieso schon überschuldeten 42-Jährigen eine Stange Geld kostete. Danach behielt er den Wagen einfach.
Mann verharmlos seine Tat
Da der 42-Jährige in dieser Zeit von Osterode nach Clausthal-Zellerfeld gezogen war, konnte ihn die Mietwagenfirma nicht mehr erreichen. Die ermittelte jedoch einen Monat später die neue Adresse. Ein Mitarbeiter der Mietwagenfirma holte den Wagen schließlich in Clausthal-Zellerfeld ab.
„Schusseligkeit“, sagte der Angeklagte und versuchte den Vorwurf, den Wagen unterschlagen zu haben, zu verharmlosen.
Die Frage des Vorsitzenden, Dr. Christopher Penkuhn, ob ihm in zwölf Tagen denn nie in den Sinn gekommen sei, dass die letzte Rate aufgebraucht ist, vermochte er nicht zu beantworten. Angesichts des Vorstrafenregisters mit einigen Vermögensdelikten und einer offenen Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten zweifelte auch die Staatsanwältin an einem Versehen.
42-Jährige stottert den Betrag ab
Mittlerweile hat der 42-Jährige begonnen, den säumigen Betrag bei dem Autovermieter mit einer ersten Abschlagszahlung abzustottern. Auch behauptete er, einen Job in Aussicht zu haben. Doch all das reichte weder der Staatsanwältin noch dem Gericht für eine positive Sozialprognose, die Voraussetzung für eine Bewährungschance ist. Der Vorsitzende erklärte in der Urteilsbegründung, für ihn zeuge das wiederholte und schnelle Straffällig-werden eher von einer „Verweigerung, sich an Gesetze zu halten“.