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Gericht soll entscheiden

Kettenstraße in Goslar: Neue Runde im Kanalstreit

Der Streit um die Sanierung von Hausanschlüssen ans Kanalnetz in der Kettenstraße geht weiter.  Foto: Roß

Der Streit um die Sanierung von Hausanschlüssen ans Kanalnetz in der Kettenstraße geht weiter. Foto: Roß

Seit Jahren streiten sich Anlieger der Kettenstraße und die Stadt Goslar um eine Überprüfung der Hausanschlüsse am öffentlichen Kanalnetz. Jetzt ist erneut das Braunschweiger Verwaltungsgericht gefragt. Es gibt zehn Klagen.

Von Hendrik Roß Donnerstag, 15.12.2022, 14:00 Uhr

Goslar. Zehn Anwohner haben gegen die Bescheide der Stadtverwaltung geklagt, mit denen sie die Hauseigentümer auffordert, ihre Kanalanschlüsse auf eigene Kosten zu überprüfen und, falls nötig, reparieren zu lassen. Eigentlich wollte die 8. Kammer des Braunschweiger Verwaltungsgerichts gestern ein Urteil sprechen. Die Entscheidung wurde jedoch auf den 21. Dezember vertagt.

Langer Streit

Die Geschichte hinter diesem Rechtsstreit reicht bis in das Jahr 2014 zurück. Seitdem beabsichtigt die Stadtverwaltung, die Kettenstraße zu sanieren. Die Grundstückseigentümer bekamen erstmals mit der Post die Aufforderung, sich zeitnah um ihre Kanäle zu kümmern, weil die Straße ja ohnehin aufgerissen werden müsse. Für eine Untersuchung sind mehrere Hundert Euro fällig, bei einer Sanierung werden es schnell mehrere Tausend. Sechs Klagen hatte es daraufhin von Hauseigentümern gegeben. „Die damaligen Bescheide waren Gegenstand eines Berufungsverfahrens, im Zuge dessen die Stadt Goslar diese aufhob“, erläutert Eva Horten, Pressesprecherin am Verwaltungsgericht.

Formaler Fehler

Die Stadtverwaltung hatte dazu erklärt, dass es einen formalen Fehler gegeben habe, weil in den Schreiben damals nicht die Straßensanierung als Begründung aufgeführt worden sei. Das wurde nachgeholt, die Bescheide gingen im Sommer 2019 gleichlautend erneut raus. Nun gibt es zehn Klagen.

Die Hauseigentümer berufen sich laut Horten vor allem darauf, dass mögliche Leitungsschäden auf „eine nicht fachgerechte Straßensanierung seitens der Stadt Goslar und die Erlaubnis für den Schwerlastverkehr“ zurückzuführen seien. Das gelte vor allem für Abfallfahrzeuge mit 26 Tonnen, die auf der schmalen Kettenstraße fahren.

Der unter der Fahrbahn liegende Hauptkanal habe sich durch eine unsachgemäße Verfüllung beim Bau abgesenkt und dadurch die Hausanschlüsse abgerissen oder beschädigt. Aus diesem Grund solle die Stadt für die Reparatur aufkommen, fordern die Kläger. Die Stadt Goslar berufe sich hingegen auf die eigene Abwassersatzung, nach der Grundstückseigentümer aufgefordert werden können, auf eigene Kosten ihre Anschlüsse zu kontrollieren und zu reparieren. In der Kettenstraße seien bei bereits überprüften Hausanschlüssen Schäden festgestellt worden, daher sei auch eine Überprüfung bei den übrigen Grundstücken absolut notwendig.

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