Nach Disziplinarverfahren
Junk-Klage: Schriftliches Urteil liegt vor

Ex-OB Oliver Junk (2.v.l.) und sein Anwalt Florian Siebe bei der Verhandlung am Verwaltungsgericht. Foto: Roß
Das Verwaltungsgericht hat die schriftliche Urteilsbegründung zur Anfechtungsklage des ehemaligen Goslarer Oberbürgermeisters verschickt. Das Gericht schreibt von einem Dienstvergehen des Ex-OB, klammert aber den Vorwurf der Aktenmanipulation aus.