Infoschreiben zu Preisbremsen: Energieversorger in Verzug

Was sparen Gas- und Stromkunden durch die Preisbremse? Darüber sollen Informationsschreiben der Versorger aufklären. Doch es gibt ein Problem mit IT-Dienstleistern. Foto: dpa
Die Informationsschreiben an Strom- und Gaskunden, die Auskunft über Einsparungen durch die Preisbremse geben, verzögern sich. Die Versorger im Landkreis Harz rechnen damit, dass sie erst Anfang März und nicht mehr im Februar verschickt werden.
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Harz. Wie wirken sich die vom Bundestag und Bundesrat im Dezember beschlossenen Preisbremsen auf die Rechnungen für Gas und Strom aus? Die Versorger sollten ihre Kunden eigentlich in diesem Monat darüber informieren, wie sich die Entlastung auf der Energierechnung auswirkt. Aber die Versorger im Landkreis Goslar und anderswo rechnen erst damit, dass sie Anfang März in der Lage sind, die Kunden darüber zu informieren.
Das Problem besteht offenbar bundesweit, berichten Harz-Energie sowie die Stadtwerke in Clausthal-Zellerfeld und in Bad Harzburg. Die Ursache liegt nach übereinstimmender Auskunft bei den Software-Dienstleistern, die nach der politischen Entscheidung gefragt sind, damit die Berechnungen nach den gedeckelten Tarifen erfolgen können. Das sei zwar „zur Not auch per Hand möglich“, sagt Stefan Poehling, Geschäftsführer der Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld. Angesichts der Vielzahl der Kunden sei eine solche Vorgehensweise aber „nicht effektiv“.
Noch im Test
Mittlerweile liege die Software zwar vor, berichtet Stefan Poehling weiter. Aber sie werde aktuell erst mal getestet. Er hoffe, dass Anfang März die ersten Informationen an die Kunden verschickt werden können.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher warten mitunter bereits auf die Berechnungen. Nina Deutsch, Bereichsleiterin Netznutzung bei den Stadtwerken in Bad Harzburg, berichtet, täglich würden Kunden nachfragen. Weil im Februar die Jahresrechnungen verschickt worden seien, hätten die Verbraucher Fragen zu ihren Abrechnungen, aber eben auch zu den Informationen über die Auswirkungen der Gas- und Strompreisbremse, die im März greift, rückwirkend aber für Januar und Februar gilt.
Nina Deutsch, aber auch Harz-Energie-Sprecher Jan Mohr, bitten um Verständnis: Die Preisbremsen seien kurzfristig beschlossen worden, dadurch seien die IT-Dienstleister der Versorger unter Druck geraten. Mohr sagt: „Seitdem arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Hochdruck an der komplexen Aufgabe.“ Weil alle Energieversorger in Deutschland ihre Software anpassen müssten, „arbeiten die Dienstleister an der Grenze ihrer Kapazitäten“, sagt Mohr.
Der Harz-Energie-Sprecher betont, unabhängig davon, wann die Informationsschreiben zugestellt würden, erhalte jeder Kunde automatisch „in voller Höhe“ die Entlastungen der Energiepreisbremse.
80-Prozent-Regel
Der Gaspreis wird für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen auf zwölf Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dieser Preis gilt für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs. Was darüber hinaus geht, soll zum regulären Vertragspreis abgerechnet werden. Beim Strompreis ist es ähnlich: Kunden, die bisher weniger als 30.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde.
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