Goslar: Böllerverbot und Feuerwerksverzicht

Die Böller-Verbotszone umfasst die Goslarer Altstadt. Grafik: Stadt Goslar
Die Goslarer Altstadt soll auch beim Jahreswechsel böllerfrei bleiben. Die Verwaltung hat angekündigt, wie in den Vorjahren vorsorglich ein Abbrennverbot zu erlassen. Auch das Stadtjubiläum geht nicht, wie zunächst geplant, mit einem Knall zu Ende.
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Die Goslar-Marketing-Gesellschaft (GMG) hat sich dazu entschieden, kein Abschlussfeuerwerk an Silvester abzubrennen. Die Altstadt soll auch beim anstehenden Jahreswechsel böllerfrei bleiben. Die Verwaltung hat angekündigt, wie in den Vorjahren vorsorglich ein Abbrennverbot zu erlassen.
Im Jubiläumsprogramm steht für den 31. Dezember noch ein „glanzvoller Abschluss“ des 1100. Goslarer Geburtstagsfestes. Mit einem „zentralen Feuerwerk oder einer wunderbaren Lasershow“ sollte dieses besondere Goslar-Jahr seinen Abschluss finden. Doch die GMG hat die Reißleine gezogen.
GMG-Chefin zieht ruhigen Jahresausklang vor
„Die Planungen für den anvisierten Jahresabschluss mit einem Feuerwerk liegen sehr lange zurück. Veränderte Rahmenbedingungen und Unruhen in der Welt haben uns bewusst dazu bewogen, einen ruhigen Jahresausklang vorzuziehen“, erklärt GMG-Geschäftsführerin Marina Vetter.
Es seien zwar im Laufe des Jahres immer wieder Angebote für Feuerwerke und Alternativen eingeholt worden, aber letztendlich habe man sich zusammen mit Oberbürgermeisterin Urte Schwerdtner (SPD) auf einen ruhigen Ausklang verständigt, so Vetter. Sie hätten sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, aber am Ende hätten Vernunft und Empathie für Menschen gesiegt, die in Krisengebieten leben oder nach Goslar geflüchtet sind.
„Bei unseren Planungen für das Jubiläumsprogramm, die Ende 2021 erfolgten, spielten Themen wie die Energiekrise, Kostenexplosionen und der Ukraine-Krieg noch keine Rolle, sie erfordern jetzt aber unsere Berücksichtigung“, so Vetter.
Auch für Privatleute gilt in der Innenstadt ein Abbrennverbot
Für Privatleute gilt in der Altstadt am 31. Dezember und 1. Januar „wegen der besonderen Brandempfindlichkeit der Gebäude“ ein Abrennverbot pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II – wie die Stadtverwaltung in feinstem Behörden-Deutsch zusammenfasst. Dazu zählen laut einer Mitteilung etwa Kleinfeuerwerk, Raketen oder Knallkörper.
Die Verbotszone gilt, wie in den Vorjahren bereits erprobt, innerhalb der Grenzen Bahnlinie, Breites Tor, Okerstraße, Reiseckenweg, Zwingerwall, Wasserbreeke, Clausthaler Straße, Nonnenweg, Von-Garßen-Straße, Schlüterstraße und Vititorwall. Das Verbot erstreckt sich laut Auskunft der Stadtverwaltung außerdem auf die Kreuzungsbereiche Nonnenweg/Claustorwall und Clausthaler Straße/Bergstraße/Rammelsberger Straße sowie die Kreuzung Okerstraße/Reiseckenweg/Köppelsbleek.
Verbote auch in Goslarer Ortsteilen
Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass es grundsätzlich verboten sei, Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern abzubrennen. Damit gelte das Böllerverbot nicht nur in der Altstadt, sondern auch in den betreffenden Bereichen der Goslarer Ortsteile. Wer sich nicht an die Silvester-Regeln hält, für den kann es schnell teuer werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass jeder mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro rechnen müsse, der in einer Verbotszone ein Feuerwerk anzündet.
Seit 2008 wird die Goslarer Altstadt zum Jahreswechsel böllerfrei gehalten. In den beiden vergangenen Corona-Wintern galt gar in ganz Deutschland an Silvester ein Feuerwerksverbot. So sollte verhindert werden, dass die ohnehin mit Covid-Patienten hoch belasteten Krankenhäuser nicht noch zusätzlich Menschen mit Feuerwerksverletzungen aufnehmen müssen. Zeitweise wurde gar darüber diskutiert, ob man nicht aus Rücksicht auf Natur, Mensch und Tier die bunte Knallerei für immer unterbinden sollte. Die Pyro-Branche und viele Silvester-Fans stellten sich jedoch schnell auf die Hinterbeine.
Nun kann erstmals seit zwei Jahren wieder jeder böllern, wie und wo er möchte – außer in den Verbotszonen natürlich.