Experten sehen keine Wahrscheinlichkeit für anderen Wahlausgang

Im September muss der Kreistag neu besetzt werden. Silke Mahn, Dr. Claudia Moog und Günther Meyer wollen dann auf der Liste und damit zur Wahl als Kandidaten stehen. Archivfoto: Landkreis Goslar
Nach Ansicht der drei Kommunalwahlrecht-Experten gibt es keine hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass es in Goslar zu einem anderen Wahlausgang gekommen wäre. Der Gesetzgeber habe bewusst sehr hohe Hürden für Einsprüche gesetzt.
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Goslar. Ja, bei der Goslarer Oberbürgermeisterwahl hat es Fehler gegeben. Ja, die vier Einsprüche gegen die Wahl sind begründet. Und ja, auch bei der demokratischen Legitimation sind Abstriche zu machen. Trotzdem reichen all diese objektiv unbefriedigenden und nachvollziehbar zu kritisierenden Umstände wohl nicht aus, die Wahl deshalb durch ein Gericht für ungültig erklären zu lassen.
Nach übereinstimmender Ansicht der drei Kommunalwahlrecht-Experten Markus Steinmetz (Innenministerium), Stefan Wittkop (Städtetag) und Verwaltungsrechtslehrer Professor Dr. Alexander Suslin gibt es nämlich keine hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass es in Goslar zu einem anderen Wahlausgang gekommen wäre. Der Gesetzgeber habe bewusst sehr hohe Hürden für Einsprüche gesetzt.
Die rein theoretische Möglichkeit, es hätte anders ausgehen können, reiche nicht aus. Das Ergebnis in der Welterbestadt – mit einem deutlichen Vorsprung für Urte Schwerdtner (SPD) – gebe einen solchen Fall nicht her. Diese Ansicht vertrat das Trio am Freitag zwei Stunden lang in einer Info-Veranstaltung für den Rat. Er muss jetzt am 21. Dezember über das weitere Vorgehen entscheiden.