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Bauausschuss muss abstimmen

Die Goslarer Verwaltung empfiehlt: Neue Regeln für Straßennamen

Was tun für die Sicherheit? Am Goslarer Bahnhof waren die Straftaten wie berichtet bis Ende Juni auf ein neues Hoch gestiegen. Archivfoto: Roß

Was tun für die Sicherheit? Am Goslarer Bahnhof waren die Straftaten wie berichtet bis Ende Juni auf ein neues Hoch gestiegen. Archivfoto: Roß

Die Stadtverwaltung hat jetzt eine Handlungsempfehlung für die künftige Benennungen von Straßen, Wegen, Plätzen und Flächen ausgearbeitet – Insgesamt acht Punkte berücksichtigt werden. Die Vorschläge werden jetzt dem Bauausschuss vorgelegt.

Von Petra Hartmann Montag, 27.03.2023, 05:59 Uhr

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Goslar. Nach welchen Grundsätzen sollen künftig in Goslar Straßen benannt werden? Um das für künftige Benennungen von Straßen, Wegen, Plätzen und Flächen zu klären, hat die Stadtverwaltung jetzt eine Handlungsempfehlung ausgearbeitet. Insgesamt sollen dem Papier zufolge acht Punkte berücksichtigt werden.

Gleich und ähnlich klingende Straßennamen sollen vermieden werden. Dies dient der eindeutigen Orientierung und soll auch helfen, bei Notarzt- und Feuerwehreinsätzen klare Ortsangaben zu machen.

Jeder Straßenname ein Unikat

Unterscheidungen allein durch Zusätze wie „-straße“ oder „-weg“ reichen nicht aus, um Straßen eindeutig und unverwechselbar zu benennen. Eine Straßenbezeichnung dürfe im Stadtgebiet nur ein einziges Mal vorkommen.

Der Name sollte einen örtlichen Bezug zu der Fläche haben, die benannt werden soll. Dies soll der Wahrung historischen Namensgutes dienen, so die Begründung.

Bei Neubenennungen sind Flur- und Gemarkungsbezeichnungen sowie andere lokal gebräuchliche Namen zu bevorzugen. Gedacht ist an historische Bezeichnungen. Bei der Neubenennung von Gebieten ohne historischen Namen könne auf historische Ereignisse oder auch Handwerks- oder Städtebezeichnungen zurückgegriffen werden.

Frauennamen haben Vorrang

Wenn eine Straße nach einer Person benannt werden soll, so sind künftig vorrangig Frauennamen zu verwenden. Dies soll einer „Verbesserung der Repräsentanz von Frauen im öffentlichen Bereich und in der Gesellschaft“ dienen.

Straßen sollten nur dann umbenannt werden, wenn die örtlichen Umstände oder Erkenntnisse zu einer namensgebenden Person dies erforderlich machen. Da eine solche Umbenennung oft Unannehmlichkeiten für die Anlieger mit sich bringt, muss hierbei die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung gewährleistet bleiben, und es muss sichergestellt werden, dass die Rettungskräfte sich bei Notfalleinsätzen einwandfrei orientieren können. Grund für eine Umbenennung kann sein, dass der Namensgeber der betreffenden Straße inzwischen historisch neu bewertet wird und sich eine Benennung der Straße nach dieser Person nach heutigen Grundsätzen verbieten würde.

Keine Namen von Lebenden

Benennungen nach noch lebenden Personen sind nicht zulässig. Gleiches gilt für Personen, die dem Ansehen der Stadt abträglich sind. Personen sind nicht als Namensgeber geeignet, wenn ihre Werte, Zielvorstellungen und Handlungen dem Grundgesetz widersprechen und wenn sie gegen Menschenrechte und die Menschenwürde verstoßen oder wenn die betreffenden Personen aktiv an solchen Verstößen mitgewirkt haben.

Soll eine Straße nach einer Person benannt werden, so soll diese Person mindestens seit fünf Jahren tot sein. Hier folgt die Stadt Goslar einer Empfehlung des deutschen Städtetages, der zu einer Wartezeit nach dem Ableben der zu ehrenden Person rät.

„Viel Sinnvolles“ im Entwurf

Die Vorschläge zur künftigen Namensgebung wurden jetzt im Bauausschuss vorgelegt. Da die Politiker das Papier aber erst recht kurzfristig erhielten, schlug Stefan Eble (SPD) eine Vertagung vor.

Er stellte jedoch schon einmal fest, dass in dem Entwurf „viel Sinnvolles“ stehe. Der Bauausschuss will in seiner nächsten Sitzung über die neuen Richtlinien abstimmen.

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