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Verfahren eröffnet

DRK-Insolvenz: Werden die Ukraine-Spendengelder freigegeben?

Am Amtsgericht Goslar ist das Insolvenzverfahren über den DRK-Kreisverband eröffnet worden.  Foto: Sowa

Am Amtsgericht Goslar ist das Insolvenzverfahren über den DRK-Kreisverband eröffnet worden. Foto: Sowa

Am Amtsgericht Goslar wurde das Insolvenzverfahren über den DRK-Kreisverband eröffnet. Die wichtigste Frage neben der, wie es für das DRK weitergeht, ist, ob die gesperrten 300.000 Euro an Ukraine-Spenden freigegeben werden.

Von Oliver Stade Samstag, 10.12.2022, 07:55 Uhr

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Goslar. Erwartungsgemäß ist am Amtsgericht Goslar mittlerweile das Insolvenzverfahren über den Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) eröffnet worden. Ein wichtiger Termin in dem Verfahren ist der 24. Februar. Dann versammeln sich um 10 Uhr im Amtsgericht die Gläubiger.

Der Termin ist bedeutsam: Die Gläubigerversammlung entscheidet auf Basis von Einschätzungen des Insolvenzverwalters über das weitere Vorgehen und über die Zukunft des DRK-Kreisverbandes. Außerdem geht es um die DRK-Tochtergesellschaft, eine Pflege-GmbH, zu der ein Altenheim in Clausthal-Zellerfeld sowie Sozialstationen und Tagespflegebetriebe in Langelsheim und Vienenburg gehören. Über die Pflege-GmbH war das Insolvenzverfahren bereits im September eröffnet worden.

Ein anderer Zweck

Für eine breite Öffentlichkeit ist das Treffen aus einem weiteren Grund von großem Interesse: Insolvenzverwalter Peter Steuerwald aus Braunschweig hat rund 300.000 Euro Spenden gesperrt, die die GZ mit dem DRK für die Ukraine-Hilfe gesammelt hat. Steuerwald vertritt die Meinung, das Spendengeld, das Menschen helfen soll, die unter dem Krieg in der Ukraine leiden, müsse dem DRK-Kreisverband zugerechnet werden, weil es sich auf dessen Konto befinde.

Möglicherweise könnten die Gläubiger in dieser Frage Position beziehen. Voraussichtlich wird entschieden, das DRK und seine Pflege-GmbH in einem sogenannten Planverfahren zu erhalten. Der Insolvenzverwalter hatte stets betont, Ziel sei es, alle DRK-Einrichtungen zu erhalten. Ist es denkbar, dass die Gläubiger dann auf die 300.000 Euro vom Spendenkonto verzichten, die dem Zweck dienen sollen, Menschen aus der Ukraine zu helfen?

Zu den Gläubigern gehören unter anderem Kreditinstitute, Krankenkassen, die Agentur für Arbeit und eine Versorgungskasse, also Unternehmen mit mutmaßlich langen Entscheidungsprozessen. Ob es überhaupt zu einem solchen Verzicht kommt, ist unklar. Vor allem ist offen, ob er Bestand haben könnte. Der Insolvenzverwalter hat bereits verdeutlicht, dass aus seiner Sicht gar kein Schaden entstanden sei, schließlich hätten die Ukraine-Spender ihr Geld weggegeben. Peter Steuerwald sagt vor allem: „Es gibt niemanden, der einen Anspruch darauf hat, es gibt keinen Anspruch Dritter.“ Das Geld werde nach den Vorschriften der Insolvenzordnung an die Gläubiger verteilt.

Prüfung empfohlen

Was passiert, wenn die Gläubiger beschließen würden, auf die Spenden zu verzichten? Steuerwald meint, er müsste den Beschluss wahrscheinlich dem Gericht vorlegen, betont aber, eine solche Entscheidung sei nicht rechtskonform und verstoße gegen die Vorschriften der Insolvenzordnung. Er kenne keine andere Rechtsauffassung. Das Geld auf dem Konto des DRK sei dem DRK zuzurechnen.

Unterdessen lässt die GZ juristisch prüfen, ob die Haltung des Insolvenzverwalters Bestand hat, wenn sie angefochten würde. Der DRK-Landesverband in Hannover hatte vor einigen Wochen erklärt, er sei „äußerst bestürzt“, dass der Insolvenzverwalter das Spendenkonto gesperrt habe und empfahl, dessen Meinung juristisch prüfen zu lassen. Nach Auffassung des Landesverbandes handele es sich ohnehin nicht um Spenden an den DRK-Kreisverband, sondern um Spenden an die Goslarsche Zeitung.

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