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Neuer Kleinbus für Vereine

Braunlager City-Mobil ist online reservierbar

Auf ihrer Internetseite präsentiert die Stadt ihr neues City-Mobil. Foto: Privat

Auf ihrer Internetseite präsentiert die Stadt ihr neues City-Mobil. Foto: Privat

Die Stadt Braunlage hat mit Unterstützung von Sponsoren einen Kleinbus angeschafft. Er nennt sich City-Mobil und steht örtlichen Vereinen, Verbänden und Institutionen zur Verfügung. Reservieren kann man das City-Mobil jetzt auch online.

Von Berit Nachtweyh Dienstag, 21.02.2023, 06:00 Uhr

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Braunlage. Zu Jahresbeginn hat die Stadt ein neues City-Mobil angeschafft. Es kann von örtlichen Vereinen, Verbänden und Institutionen, die im Gemeinwesen tätig sind und keine politischen Zwecke verfolgen, genutzt werden. Das City-Mobil als solches ist zwar nicht neu in Braunlage – wohl aber das dafür angeschaffte Fahrzeug und die Möglichkeit, es online über die Internetseite der Stadt zu buchen.

Der Opel Vivaro ist ein Kleinbus mit neun Sitzplätzen, der über Sponsoren finanziert worden ist. Alle Unterstützer präsentieren sich mit einer Werbung auf dem Fahrzeug, sodass das City-Mobil künftig auch als kunterbuntes Aushängeschild für die Braunlager Gewerbetreibenden auf den Straßen unterwegs sein wird. Ein paar Buchungen für das Mobil liegen bei Sachbearbeiterin Birgit Schuller im Rathaus schon vor. Die seien aber alle noch telefonisch bei ihr eingegangen, sagt sie. Vom neuen Online-Formular habe bisher noch niemand Gebrauch gemacht.

Höchstens für acht Tage und nicht ins Ausland

Dabei ist die Reservierung über braunlage.city denkbar einfach, zumal Interessenten auch auf einen Blick sehen können, ob das City-Mobil zum gewünschten Zeitpunkt möglicherweise schon vergeben ist.  

Mit der Anschaffung des neuen Opels hat die Stadt auch die Richtlinien für dessen Vergabe und Nutzung überarbeitet. Darin ist unter anderem festgelegt, dass der Kleinbus nicht länger als für einen zusammenhängenden Zeitraum von acht Tagen zur Verfügung gestellt wird und dass Auslandsfahrten damit nicht erlaubt sind. Im Wagen sind sowohl das Rauchen als auch der Genuss von alkoholischen Getränken grundsätzlich untersagt. Für den Fahrer gilt darüber hinaus ein absolutes Alkoholverbot.

Der Benutzer des City-Mobils, der das Fahrzeug ausgehändigt bekommt, darf nur „zuverlässige und geeignete Fahrer“ einsetzen, lautet eine weitere Vorschrift. Dessen gültige Fahrerlaubnis der Klasse B muss bei Abholung des Wagens vorgezeigt werden.

Für die Nutzung berechnet die Stadt ein Entgelt von 25 Euro für die ersten angefangenen 100 Kilometer, für jede weiteren 100 Kilometer werden 15 Euro in Rechnung gestellt. Die Gebühr ist bei Abgabe in bar zu zahlen. Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben und ist ebenso zurückzubringen.

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