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Vier Monate Gefängnis

49-Jähriger aus Oker wegen Gewalt gegen Ex-Freundin verurteilt

Ein 25-jähriger Goslarer muss sich vor Gericht für den Anbau von Marihuana verantworten.  Foto: Privat

Ein 25-jähriger Goslarer muss sich vor Gericht für den Anbau von Marihuana verantworten. Foto: Privat

Vier Monate ohne Bewährung kassierte ein mehrfach vorbestrafter 49-Jähriger aus Oker vom Amtsgericht Goslar, weil er seiner früheren Freundin nach einem Streit grob den Handballen ins Gesicht stieß und sie dabei verletzte.

Von Corina Klengel Montag, 07.03.2022, 08:20 Uhr

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„Das war nur ein Versehen“, rechtfertigte sich der 49-Jährige und beteuert, er habe der Frau nie wehtun wollen. In seiner Aussage deutete der 49-Jährige an, dass ihn die Geschädigte einfach nicht habe in Ruhe lassen wollen, obwohl er sich von ihr getrennt hatte. Am Tatabend sei er zu ihr gefahren, um seiner Bitte, ihn in Ruhe zu lassen, noch einmal Nachdruck zu verleihen.

„Und dazu fahren Sie nachts um halb zwei zu Ihrer Ex-Freundin?“, fragte Richter Julian Pinkwart mit hörbarem Zweifel. Am Vortag des besagten Abends im Juli 2021 war der 49-Jährige nicht zur Arbeit erschienen.

Als man deswegen dessen Ex-Freundin anrief, machte die sich so große Sorgen, dass sie eine Vermisstenanzeige erstattete. Das wiederum hatte den Angeklagten arg geärgert und möglicherweise zu der nächtlichen Aussprache geführt. Doch vor Gericht blieb der Angeklagte bei seiner Version und führte weiter aus: Nach einem Streitgespräch habe er gehen wollen, aber die Geschädigte habe ihn an der Jacke festgehalten. Durch eine befreiende Armbewegung habe er sie wohl im Gesicht getroffen, was er bedaure. Verletzungen habe er jedoch nicht bemerkt, deswegen sei er nach Hause gegangen.

Das Opfer machte es Gericht und Staatsanwaltschaft ebenfalls nicht leicht. „Ich hab den Mann geliebt ohne Ende und ich weiß, so ist er nicht“, erklärte die 51-Jährige mit Nachdruck und sprach von einer „Verkettung unglücklicher Missverständnisse“. Auf beharrliches Nachfragen vonseiten des Vorsitzenden gab sie zwar den Stoß mit dem Handballen zu, dennoch versuchte sie, das Geschehen kleinzureden und die Version des Angeklagten von einem Versehen zu stützen. Die Polizei habe sie im ersten Überschwang von Ärger gerufen, doch eigentlich sei gar nichts passiert, so die Geschädigte.

Das Attest eines Arztes, bei dem sich die 51-Jährige am Folgetag vorgestellt hatte, sagte etwas anderes. Danach hatte die Goslarerin eine deformierte, möglicherweise angebrochene Nase, eine Einblutung am Auge und ein Hämatom im Gesicht. Vor allem aber vermerkte der behandelnde Arzt den desolaten psychischen Zustand der 51-Jährigen, die unter sichtbaren Angstzuständen gelitten und pausenlos gezittert habe. Zwar hatte die 51-Jährige ganz offensichtlich kein Interesse an einer Bestrafung des 49-Jährigen, dennoch gab es für diesen eine Haftstrafe ohne Bewährungschance. Der Angeklagte brachte nicht nur 18 zum Teil einschlägige Vorstrafen mit, er handelte auch noch unter laufender Bewährung.

Bei der Tat, für die er die Bewährungsstrafe bekam, handelte es sich ebenfalls um eine Körperverletzung innerhalb einer Beziehung.

Im Gegensatz zu der Geschädigten vermochte der Bewährungshelfer des Angeklagten nichts Positives auszusagen. Weder hatte der 49-Jährige den gebotenen Kontakt gehalten, noch hatte er sich an die Auflage, sein Alkoholproblem anzugehen, gehalten. Auch im aktuellen Fall war der 49-Jährige alkoholisiert gewesen. Von der für eine Bewährung notwendigen positiven Sozialprognose war er also weit entfernt.

 

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