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GZ Plus IconVersuchter Betrug: „Querdenken”-Initiator doch angeklagt

Ballweg gilt als Gründer der sogenannten Querdenken-Bewegung.

Ballweg gilt als Gründer der sogenannten Querdenken-Bewegung.

Hat Michael Ballweg zu Unrecht Spenden eingeworben? Diese Frage muss nun das Landgericht Stuttgart klären. Das Oberlandesgericht forderte es auf, die Anklage in diesem Punkt zu verhandeln.

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