Corona
Versuchter Betrug: „Querdenken”-Initiator doch angeklagt

Ballweg gilt als Gründer der sogenannten Querdenken-Bewegung.
Hat Michael Ballweg zu Unrecht Spenden eingeworben? Diese Frage muss nun das Landgericht Stuttgart klären. Das Oberlandesgericht forderte es auf, die Anklage in diesem Punkt zu verhandeln.