Tourismus

GZ Plus IconFinanzbehörde fragt Umsätze von 56.000 Airbnb-Nutzern ab

Private Vermieter, die mit dem Vermittlungsportal Airbnb arbeiten, sind im Visier der Steuerverwaltung.

Private Vermieter, die mit dem Vermittlungsportal Airbnb arbeiten, sind im Visier der Steuerverwaltung.

Wer seine Wohnung gegen Geld an Gäste vermietet, muss die Einnahmen versteuern. Aber macht das auch tatsächlich jeder? Eine Behörde fragt nach.

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