Justiz
Bundesverwaltungsgericht weist Klage zu LNG-Leitung ab

Eine Figur der blinden Justitia.
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die LNG-Leitung zwischen Wilhelmshaven und Etzel in Niedersachsen abgewiesen. Die Umwelthilfe hatte das Land verpflichten wollen, die Planung so zu ändern, dass der Betrieb der Leitung ab spätestens 2033 nur noch mit grünem Wasserstoff erlaubt wird. Das sei nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz jedoch unzulässig, entschied das Gericht in Leipzig am Donnerstag (Az.: BVerwG 7 A 9.22)