Betrug bei Ebay: Mann kommt in Haft

Weil es an einer positiven Sozialprognose fehlt, schickt das Goslarer Amtsgericht den „Zille“-Einbrecher für ein Jahr hinter Gitter. Symbolfoto: Pixabay
14 Monate Haft wegen fünffachen gewerblichen Betruges – und zwar ab sofort – hieß es für einen 35-jährigen Bewährungsversager, der zur Tatzeit in Bad Harzburg wohnte. Staatsanwältin Goedecke hatte sogar eineinhalb Jahre Gefängnis beantragt.
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Bad Harzburg. Erst im Februar verurteilte Richter Julian Pinkwart den 35-Jährigen wegen Betruges in sieben Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Ganz offenkundig beeindruckte diese Maßnahme den Angeklagten nicht, denn er machte bereits drei Wochen später in gleicher Manier weiter. So bot er eine Nintendo Switch Spielekonsole gleich fünfmal auf diversen Internetplattformen gegen Vorkasse an, kassierte jeweils zwischen 200 und 323 Euro, schickte aber das Gerät nie los, da er selbiges gar nicht besaß.
Natürlich führte dies zu verstimmten Kunden, die ihn anzeigten. Da er seinen Opfern Namen und Kontodaten zukommen ließ, flatterte dem 35-Jährigen alsbald die nächste Anklage ins Haus. Doch auch das hielt ihn nicht davon ab, im Sommer und zuletzt im September Dinge bei Ebay anzubieten, die er nicht besitzt. In den fünf Fällen, die in dieser Hauptverhandlung angeklagt waren, hatte sich der 35-Jährige 1213 Euro ergaunert. Er wandte ein, dass die Kunden die gezahlten Summen per Recall zurückgebucht hätten. Pinkwart erklärte, dass dies nichts an der Strafbarkeit seiner Handlungen ändere.
Nur einer der fünf geprellten Kunden war misstrauisch und ließ sich ein Foto des Ausweises des 35-Jährigen schicken. Doch auch er überwies letztlich die geforderten 230 Euro. Ausgerechnet diesen Betrugsfall bestritt der Angeklagte, während er alle anderen einräumte. Ihm sei das Handy geklaut worden, auf dem sich ein Foto seines Ausweises befunden habe, behauptete er und gab an, das Konto nicht zu kennen, auf dem das Geld gelandet war. „Wer soll Ihnen denn das glauben?“, fragte Staatsanwältin Goedecke ironisch. Auch das Gericht wischte diese Behauptung damit zur Seite, dass es sich um den gleichen Modus Operandi handele, eine ähnliche Summe gefordert wurde und auch der Duktus des Chats mit den Vertragsmodalitäten zum Angeklagten passe. Dass in diesem Fall ein Konto bei der spanischen Santander Bank angegeben wurde, spräche ebenfalls für den 35-Jährigen als Täter, da dieser nachweislich eine Weile in Spanien gelebt habe.
Wegen Wiederholungs- und Fluchtgefahr gab es im Anschluss an das Urteil einen Haftbefehl. Der 35-Jährige hatte kurz vor dem Prozess noch angekündigt, wegen „Unwohlseins“ nicht kommen zu können. Zudem hatte er seine Wohnung in Bad Harzburg verlassen und war nach Oker gezogen, ohne die Behörden davon zu unterrichten, was einen Verstoß gegen die Bewährungsauflagen darstellt. Da er es der Justiz laut Staatsanwaltschaft schon früher schwer gemacht habe, seiner habhaft zu werden, hatte das Gericht den 35-Jährigen vorsorglich zur Verhandlung vorführen lassen. Die Polizei, die ihre Klientel offenbar gut kennt, hatte ihn bei einem Freund aufgestöbert. Das Gericht hegte den Verdacht, dass er sich dort habe verstecken wollen.
In seinem Schlusswort bestritt der 35-Jährige wortreich, dass er habe flüchten wollen. Er versprach sogar eine Therapie zu machen, wenn das gewünscht werde.