Wohnungsbau

GZ Plus IconBarrierefrei hat Vorrang: BGH erlaubt Aufzug und Rampe

Der BGH erlaubt dem Kläger Klaus Ehrl im Hinterhof eines Jugendstilhauses in München einen Aufzug zu bauen - und setzt damit ein klares Zeichen.

Der BGH erlaubt dem Kläger Klaus Ehrl im Hinterhof eines Jugendstilhauses in München einen Aufzug zu bauen - und setzt damit ein klares Zeichen.

Ein Gesetz will es Älteren oder Menschen mit Behinderung leichter machen, über Aufzüge oder Rampen in die Wohnung zu kommen. In zwei Streitfällen hat der BGH jetzt ein klares Zeichen gesetzt.

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