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Abschiebehaft? - Karlsruhe stärkt Rechte von Betroffenen

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden: Vor der Abschiebehaft muss Vertrauensperson benachrichtigt werden.
Wer in Haft kommen soll, hat im Grundgesetz verankerte Rechte - das gilt auch im Fall von Abschiebehaft. Gerichte dürfen es sich da nicht zu leicht machen, entschied nun das Bundesverfassungsgericht.