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GZ Plus IconAbschiebehaft? - Karlsruhe stärkt Rechte von Betroffenen

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden:  Vor der Abschiebehaft muss Vertrauensperson benachrichtigt werden.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden: Vor der Abschiebehaft muss Vertrauensperson benachrichtigt werden.

Wer in Haft kommen soll, hat im Grundgesetz verankerte Rechte - das gilt auch im Fall von Abschiebehaft. Gerichte dürfen es sich da nicht zu leicht machen, entschied nun das Bundesverfassungsgericht.

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