So viele Unterzeichner sind gegen die Liebenburger Windpark-Pläne
Der Ausbau der Windkraft im nördlichen Harzvorland weckt Emotionen. Soll es zusätzlich zum Windpark auf der Har noch einen weiteren im Westen der Gemeinde Liebenburg geben? Foto: Gereke
Windkraft-Ausbau: So viele haben gegen die Pläne für Liebenburg unterschrieben – und der Bürgermeister spricht von berechtigter Kritik an einer seiner Aussagen.
Liebenburg. Der Ausbau der Windkraft – er weckt Emotionen und spaltet die Bürger in unterschiedliche Lager. In seiner Reaktion auf einen offenen Brief warf Bürgermeister Alf Hesse der Bürgerinitiative „Freie Horizonte – Drei Dörfer, eine Zukunft“, die sich gegen einen Windpark im Dreieck Liebenburg, Döhren und Neuenkirchen ausspricht und jetzt der Verwaltung ihre Unterschriftenlisten gegen das Projekt übergeben hat, Fehlinformation vor. Aber in einem Punkt hat auch er nicht korrekt informiert.
Es geht um die Folgen bei Nicht-Erreichen der Flächenziele des Windkraftausbaus. Hesse teilte mit: „Bei Verhinderung eines Vorranggebietes und Eintreten der Superprivilegierung würden trotzdem Windenergieanlagen gebaut. Für diese würden dann weder EEG-Beteiligungen noch Akzeptanzabgaben für die Gemeinde anfallen. Im Ergebnis also mehr Anlagen, weiter verstreut, näher an Ortschaften, deutlich höhere Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und noch dazu ein Einnahmeausfall von 10 Millionen Euro für das Gemeinwohl der Gemeinde Liebenburg zu Lasten des Steuerzahlers.“
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Ein Punkt, den die Bürgerinitiative anzweifelte – und GZ-Recherchen belegen, dass der Verwaltungschef in einem Punkt auch falsch informierte. „Die Zahlung der Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Windstrom (im Schnitt 30.000 bis 40.000 Euro pro Windkraftanlage jährlich) ist nach dem Niedersächsischen Beteiligungsgesetz immer an die Gemeinde fällig, in der das Windrad steht. Die Zahlung ist unabhängig davon, auf welcher Rechtsgrundlage (Superprivilegierung oder anders) die Anlage genehmigt wurde, ob die Flächenziele erreicht worden sind und auch unabhängig davon, ob EEG gefördert oder nicht. Ausnahmen gibt es keine“, antwortet das Niedersächsische Umweltministerium auf eine GZ-Anfrage.
„Kritische Anmerkung ist berechtigt“
Mit den Ministeriumsaussagen konfrontiert, räumt der Bürgermeister ein, dass „die kritische Anmerkung zu meiner Aussage berechtigt“ ist. Auch er habe noch mal in Hannover nachgefragt und es ebenfalls so bestätigt bekommen. „Die reine Rechtslage nach EEG in Sachen Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde war und ist, dass es sich um eine ,Soll-Vorschrift‘ handelt, die aber in Niedersachsen durch das Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen dann nachgehend zur Pflicht gemacht wurde.“ Hesse räumt ein: Letztendlich könne die örtliche Gemeinschaft also auch finanziell profitieren, wenn es zur Superprivilegierung komme, vielleicht sogar noch mehr als lediglich bei einem in der Fläche und Anzahl der Anlagen beschränkten Vorranggebiet. Das könnte für die Gemeinde vielleicht sogar lukrativer sein.
Hesse: „Aber das ist weiterhin nur ein Aspekt, der zu betrachten ist. Die Gesamtsituation ist vollumfänglich zu beurteilen, nicht nur finanziell.“ Denn: „Die Argumentation der Bürgerinitiative zielt darauf ab, dass grundsätzlich in diesem Bereich keine Windenergieanlagen gebaut werden sollen. Wenn das tatsächlich so wäre, würde die Gemeinde auch finanziell nicht profitieren können“, sagt Hesse. „Es bleibt aber bei meiner Aussage, dass wenn das Vorranggebiet verhindert werden könnte, die Argumente auch in anderen Gebieten greifen würden, die Flächenziele nicht erfüllt würden und die Superprivilegierung eintritt.“
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Hesse: „Wer also die Konzentration der Anlagen auf ein Vorranggebiet verhindern möchte, muss als Rechtsfolge in Kauf nehmen, dass dann mehr Windenergieanlagen insgesamt im Gemeindegebiet entstehen, auch in Bereichen die derzeit noch gar nicht diskutiert wurden wie zum Beispiel zwischen Klein Mahner und Liebenburg. Dann übrigens auch in dem ,verhinderten‘ Vorranggebiet, das ist damit nicht automatisch komplett ,gesperrt‘. Das dann mit 600 statt 1000 Metern deutlich näher an Siedlungen und auch rund herum um Ortschaften, die umzingelt werden könnten. Ich halte das sowohl für das Landschaftsbild als auch für die Menschen für eine deutlich höhere und zu verhindernde Belastung als ein Vorranggebiet.“
Aber was steckt konkret hinter dem von vielen als Schreckgespenst gesehenen Superprivilegierung, die für Wildwuchs und Verspargelung sorgen soll? „Genehmigungsbehörde für die Windenergieanlagen ist die untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises. Im Falle der Superprivilegierung entfallen aber viele planungsrechtlichen Randbedingungen“, erläutert Goslars Kreissprecher Maximilian Strache auf GZ-Nachfrage. Die Superprivilegierung ist gesetzlich normiert. „Sie ist eine rechtliche Sonderstellung und tritt in Kraft, wenn Regionen ihre gesetzlich festgelegten Flächenziele für den Windkraftausbau bis zu bestimmten Stichtagen nicht erreichen“, fügt Strache an.
Keine Einschränkungen aus Flächennutzungsplänen
Tritt die Superprivilegierung ein, kann grundsätzlich auf allen Außenbereichsflächen eine Windenergieanlage genehmigt werden. Es entfallen Einschränkungen aus Flächennutzungsplänen, Zielen der Raumordnung sowie sonstige Maßnahmen der Landesplanung. Auch landesgesetzliche Vorschriften wie zum Beispiel der Mindestabstand von 1000 Metern zur nächsten Wohnbebauung gelten dann nicht, so Strache. „Die untere Immissionsschutzbehörde würde dann je nach Standort im Genehmigungsverfahren die gesetzlichen Voraussetzungen prüfen und berücksichtigt in Nebenbestimmungen die Anforderungen der so genannten Träger öffentliche Belanger aufgrund der geänderten Rechtslage.“
Ein wesentlicher Träger öffentlicher Belange in der Superprivilegierung bleibt die untere Naturschutzbehörde (uNB) des Landkreises Goslar. „Beim Bau von Windenergieanlagen außerhalb von Vorranggebieten gelten beim Artenschutz nämlich wieder die strengeren Maßstäbe des Bundesnaturschutzgesetzes“, führt Strache weiter aus. Deshalb sind eine artenschutzrechtliche Prüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung zu machen, die Daten müssen durch den Vorhabenträger ermittelt werden.
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Aber: „Unmöglich werden Windenergieanlagen damit aber auch nicht, da bei Verstößen gegen den Artenschutz eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung beantragt werden kann. Die ist zu erteilen, wenn die Population lokal und überregional nicht gefährdet ist und es keine zumutbare (Standort-)Alternative gibt. Außerhalb von Windenergiegebieten ist ein Alternativstandort außerhalb eines Radius von 20 Kilometer in der Regel unzumutbar. Oder anders gesagt: „Wenn der Vorhabenträger nachweisen kann, dass es im Radius von 20 Kilometern keinen zumutbaren Alternativstandort gibt, kann er am beantragten Standort bauen. Hierbei sind aber alle theoretisch möglichen alternativen Standorte zu prüfen, nicht nur ausgewählte.“ Und: „Der Antragsteller hat bei Einhaltung der gesetzlichen Regelungen Anspruch auf eine Genehmigung.“
BI übergibt Unterschriftenlisten an Verwaltung
Unterdessen erfolgte in der vergangenen Woche die Übergabe der Unterschriftenlisten. Seit Monaten hatten Mitglieder der Bürgerinitiative „Freie Horizonte – Drei Dörfer, eine Zukunft“ gesammelt – zunächst online, später auch persönlich. Nach eigene Angaben kamen die BI-Vertreter so insgesamt auf 1553 Unterschiften – 895 Unterzeichner seien aus der Gemeinde Liebenburg, 388 aus angrenzenden Kommunen und 270 überregional. „Unsere Zählungen haben ergeben, dass etwa 70 Prozent der Döhrener einen Windpark ablehnen. In Neuenkirchen sind es über 50 Prozent. Zu Liebenburg können wir keine genaue Aussage treffen, da dort keine persönliche Sammlung durchgeführt wurde und die Adressen der Online-Petition dem Datenschutz unterliegen. Wir konnten aber aus jedem Ortsteil der Gemeinde Unterschriften verbuchen. Danke für die Solidarität“, heißt es in der Mitteilung der BI.

Liebenburgs Bürgermeister Alf Hesse nimmt aus den Händen von BI-Vertreterin Stefanie Dornieden die Unterschriftenlisten entgegen. Foto: Privat
Beim Übergabe-Termin habe Hesse abermals darauf verwiesen, dass aktuell die Zuständigkeit der Planung beim Regionalverband Großraum Braunschweig liege und die Gemeinde keine vorzeitige Änderung des Flächennutzungsplanes und die Nutzung der Gemeindeöffnungsklausel anstrebe, so die BI in einer Information. Da Bürgermeister und Rat sich aus diesem Grund zur Zeit nicht von der Petition angesprochen fühlten, habe Hesse angeboten, diese an den Regionalverband weiterzuleiten, mit der Bitte, diese Eingabe bei der aktuellen Abwägung noch zu berücksichtigen.
Der Regionalverband Großraum Braunschweig wird in den kommenden Tagen die überarbeitete Windflächenplanung präsentieren. Die zweite öffentliche Auslegung des Entwurfs ist für diesen Sommer vorgesehen.
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