Volksverhetzung? Schunke-Verfahren am Montag

Gegen ihre Verurteilung wegen Volksverhetzung hat die Goslarer Polit-Influencerin Anabel Schunke Berufung eingelegt. Am Montag startet der Prozess vor dem Landgericht Braunschweig. Foto: Peter Sierigk/BZ (Archivfoto)
Der Prozess wegen Volksverhetzung geht in die nächste Runde: Influencerin Anabel Schunke legte Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Goslar ein. Jetzt wird Fall vor dem Landgericht Braunschweig verhandelt.
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Goslar/Braunschweig. Die politische Influencerin Anabel Schunke aus Goslar hat gegen die Verurteilung des Amtsgerichts Goslar wegen Volksverhetzung Berufung eingelegt. Die Verhandlung findet am Montag, 17. März, vor dem Landgericht Braunschweig statt.
Der Goslarer Amtsrichter Mark Linnemann befand sie im August 2024 für schuldig, zwei Jahre zuvor auf Twitter (heute: X) Hass gegen Sinti und Roma geschürt und diese verächtlich gemacht zu haben.
Geldstrafe für Anabel Schunke
Goslarer Amtsgericht verurteilt Influencerin wegen Volksverhetzung
Bereits zuvor hatte sie sich gegen einen ersten Strafbefehl und die damit verbundene Geldstrafe von 3600 Euro zur Wehr gesetzt. Das aktuelle Urteil sieht eine Zahlung von 5400 Euro (90 Tagessätze à 60 Euro) vor. In sozialen Medien nahm Schunke ausführlich Stellung zu dem Fall. Sie wirft der Staatsanwaltschaft vor, das Verfahren sei politisch motiviert.