45-Jähriger muss wieder in den Knast
Wenn der Schwiegersohn ungebeten vor der Terrassentür steht

Einbrüche (hier ein Symbolfoto) gehören für den 45-Jährigen wohl zur Tagesordnung. Die Familie seiner Ex-Frau jedenfalls besuchte er des Öfteren – ungebeten. Foto: Marks/dpa
Vier Taten, eine Familie als Opfer – und ein Angeklagter, der zu Prozessbeginn gar nicht erst auftaucht: Vor dem Schöffengericht Goslar endete ein Fall, der von dreisten Einbrüchen bis zu einem kuriosen Handy-Diebstahl reichte.