Vienenburger tritt Tür ein und schlägt Ex-Freundin ins Gesicht

Das Goslarer Amtsgericht traf eine Entscheidung über Selina. Foto: GZ-Archiv
Nachdem er Widerspruch einlegte, muss ein 56-jähriger Vienenburger nun laut eines Urteils im Goslarer Amtsgericht nur noch die Hälfte einer zunächst festgesetzten Strafe zahlen. Er hatte seiner Ex-Freundin ins Gesicht geschlagen und zuvor deren Tür eingetreten.
Für nur 0,99 € alle Artikel auf goslarsche.de lesen
und im ersten Monat 9,00 € sparen!
Jetzt sichern!
Goslar/Vienenburg. Eine Eskalation nach einer Trennung bescherte einem 56-jährigen Vienenburger zunächst eine Anzeige mit der Folge eines Strafbefehls in Höhe von 60 Tagessätzen à 30 Euro, also 1800 Euro. Sein Widerspruch brachte das Ganze vor das Amtsgericht Goslar. In diesem Strafverfahren bestätigte sich die Anklage, jedoch kam Richter Julian Pinkwart dem arbeits- und einkommenslosen 56-Jährigen entgegen und halbierte die Geldstrafe.
Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Bedrohung – so lautete die Anklage. Im Mai vergangenen Jahres tauchte der 56-Jährige unangemeldet bei seiner Ex-Partnerin auf, um noch einige Sachen abzuholen, die ihm gehörten. Doch diese öffnete die Tür nicht. Zugang zu dem Mehrfamilienhaus erhielt der Angeklagte dadurch, dass ihm ein Nachbar öffnete. An der Wohnungstür klingelte er wiederum ergebnislos. So trat er kurzerhand die Tür ein. Die Bewohnerin hatte dem vehementen Eindringen nichts entgegenzusetzen, zumal der 56-Jährige sie so heftig schubste, dass sie Prellungen davontrug. Auch soll er seiner Ex-Partnerin ins Gesicht geschlagen haben. Als er sie auch noch bedrohte, floh die Frau zu Nachbarn.
„Das war so nicht!“, erklärte der 56-Jährige zu Beginn der Beweisaufnahme und fügte hinzu, weder sei er unangemeldet gekommen, noch habe er seine Ex-Freundin bedroht oder geschlagen. Ganz im Gegenteil – sie habe ihn geohrfeigt. Allerdings räumte er ein, die Wohnungstür eingetreten und die Geschädigte geschubst zu haben. Bezüglich der angeblichen Ohrfeige vonseiten der Geschädigten relativierte er später seine Aussage und meinte: Vermutlich sei ihr aufgrund des Schrecks darüber, dass er die Wohnungstür zerstört habe, die Hand ausgerutscht.
Während der Auseinandersetzung waren Täter und Opfer allein. Zeugen gab es nicht. Letztlich einigte man sich darauf, dass das Ganze so stattgefunden hatte, wie angeklagt. Allerdings sei man bei Festsetzung des Strafbefehls davon ausgegangen, dass der 56-Jährige über eine Arbeit und Einkommen verfüge, so Pinkwart in der Urteilsbegründung. Da dem nachweislich nicht so ist, korrigierte Pinkwart die Tagessatzhöhe von ursprünglich 30 Euro auf 15 Euro. Die Strafe von 60 Tagessätzen blieb jedoch bestehen. Der Mann muss demnach nur noch 900 Euro bezahlen.