Verkehrsgerichtstag: Deutschlands oberster Richter gibt Startschuss

Stefan Harbath, Präsident des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe, eröffnet den nächsten Verkehrsgerichtstag in Goslar. Foto: dpa
Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hält beim Verkehrsgerichtstag in Goslar im kommenden Jahr einen Festvortrag. Anschließend will die Tagung neue Wege bestreiten, hält aber auch an liebgewordenen Traditionen fest.
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Goslar. Zuletzt stand er vor allem wegen seiner Rede beim zentralen Festakt zum Tag der Deutschen Einheit in der Hamburger Elbphilharmonie im Rampenlicht: Am 25. Januar ist Professor Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, in Goslar zu Gast und gibt den Startschuss für den 62. Verkehrsgerichtstag (VGT).
Harbarth, auch gerne als oberster Richter Deutschlands bezeichnet, wird bei der Eröffnung von Goslars wichtigster Tagung den Festvortrag in der Kaiserpfalz halten, nachdem Oberbürgermeisterin Urte Schwerdtner und VGT-Präsident Ansgar Staudinger die Kongressteilnehmer begrüßt haben.
Neue Wege: Fortbildungsveranstaltung für Juristen
Staudinger hatte in den Vorjahren angekündigt, bei der Traditionstagung auch neue Wege zu beschreiten. Und so startet der VGT kommendes Jahr erstmals schon am Mittwoch, 24. Januar, mit einer Fortbildungsveranstaltung für Juristen. Doch es gibt auch lieb gewonnene VGT-Termine, die bleiben: etwa die Eröffnungsfeier in der Kaiserpfalz am Donnerstagvormittag, 25. Januar. Danach beginnen wieder acht Arbeitskreise mit ihren Diskussionrunden zu verkehrspolitischen Themen – auch das kennt man schon aus der Vergangenheit.
Was steht auf dem Programm für den 62. VGT? Da ist etwa das Thema „Einziehung von Täterfahrzeugen bei strafbaren Trunkenheitsfahrten“. Der zuständige Arbeitskreis will laut VGT-Internetseite der Frage nachgehen: „Vollgedröhnt am Steuer: Muss auch das Auto weg?“
Wichtige Themen bei der Tagung
Eine andere Expertenrunde befasst sich in Goslar mit dem Thema Haushaltsführungsschaden. Klingt etwas sperrig und nach Versicherungsbranche. Doch der Zusatz „Wenn das Unfallopfer nicht mehr staubsaugen kann“ verdeutlicht, worum es geht. Eindeutig ist auch das Thema in Arbeitskreis fünf. Es lautet: „Weniger Strafe bei Unfallflucht?“
Erfahrungsgemäß reisen rund 2000 Experten aus dem Rechtswesen, von Ministerien, Versicherungen, Automobilclubs oder der Polizei nach Goslar. Am Ende der Tagung gibt jeder Arbeitskreis Empfehlungen an den Gesetzgeber ab, die dann der Öffentlichkeit am Freitag, 26. Januar, präsentiert werden.
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