Verfolgung bis Thale – Automatensprenger?

Bei einer Verfolgungsjagd von Salzgitter bis nach Thale (Ostharz) fuhr ein Autofahrer fast einen Polizisten um. Am frühen Montagmorgen wollten Beamte das Auto im niedersächsischen Salzgitter kontrollieren. Der Fahrer floh mit hoher Geschwindigkeit. Nach 85 Kilometern krachte das Fahrzeug frontal gegen eine Straßenlaterne. Beide Insassen wurden festgenommen. (Archivfoto) Foto: Polizeirevier Harz
Zehn Streifenwagen jagten zu Jahresbeginn einen Kombi, der mit Tempo 200 floh – nun wird deutlich, warum.
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Salzgitter. Es war eine filmreife Verfolgungsfahrt, die sich zwei Kriminelle Anfang Januar mit der Polizei lieferten: von Salzgitter bis an eine Straßenlaterne im rund 85 Kilometer entfernten Thale. Glücklicherweise ohne Verletzte – auch wenn sich ein Beamter an einer Straßensperre durch einen Sprung in Sicherheit bringen musste. Nach einer vermeintlichen Routinekontrolle raste das Duo (29, 37) damals mit einem Kombi und Tempo 200 davon, auf ihren Fersen befanden sich zeitweise zehn Streifenwagen.
Mittlerweile ist klar: Die Polizei geht davon aus, dass sie die Sprengung eines Geldautomaten in Salzgitter verhinderte – oder zumindest das Ausbaldowern eines Tatorts. Die Staatsanwaltschaft Halberstadt, die den Fall übernahm, will demnächst Anklage erheben gegen die beiden polizeibekannten Männer. Die Strafverfolger legen ihnen drei Sprengungen in Sachsen-Anhalt zur Last, in einem Fall soll es beim Versuch geblieben sein. Die Explosionen verursachten erhebliche Gebäudeschäden.
Der 29- und 37-Jährige sitzen hinter Gittern, gegen beide liegt ein Haftbefehl vor, erklärt Hauke Roggenbuck, Oberstaatsanwalt in Halberstadt. Nach der Verfolgungsfahrt aus Salzgitter nach Thale hatte man im Fahrzeug Utensilien gefunden, die für Sprengungen benötigt werden. Schon während der Flucht warfen die Männer eine Gasflasche aus dem Auto in Richtung ihrer Verfolger. Tage zuvor gab es in Salzgitter-Lichtenberg einen fehlgeschlagenen Sprengungsversuch. Ob er ebenfalls den Männern zuzurechnen ist, dazu laufen die Ermittlungen noch.
Die strafrechtlichen Vorwürfe wegen der Verfolgungsfahrt sind noch nicht Teil der bevorstehenden Anklage. Schwerere Vorwürfe standen nicht im Raum. epw