Suchtberaterinnen fordern mehr Kontrollen in Spielhallen

Für Betroffene gibt es die Möglichkeit, sich für den Besuch von Spielhallen sperren zu lassen. Foto: dpa/Thissen
Zwei Mitarbeiterinnen des Lukaswerks haben sechs Spielhallen und ein Wettbüro in Goslar und Bad Harzburg unter die Lupe genommen. Sie wollten testen, ob dort gesetzliche Vorgaben zur Suchtprävention eingehalten werden und stellten mehrere Verstöße fest.
Für nur 0,99 € alle Artikel auf goslarsche.de lesen
und im ersten Monat 9,00 € sparen!
Jetzt sichern!
Goslar. „Hallo, ich möchte gerne spielen“, sagt Katja Bosse zu dem jungen Mann hinter dem Tresen. Er ist Mitarbeiter einer Spielhalle in Goslar und fragt freundlich nach den Ausweisen. Test bestanden. So gut klappt das aber längst nicht überall.

Anika Baake (links) und Katja Bosse testen für das Lukaswerk, ob Spielhallen sich an gesetzliche Vorgaben zur Suchtprävention halten. Foto: Roß
Beide Frauen arbeiten für das Goslarer Lukaswerk in der Suchtberatung. Sie wollen vor allem testen, wie in den Spielhallen mit der sogenannten Selbstsperre und anderen gesetzlichen Regelungen umgegangen wird.
Selbstsperrungen sind möglich, auch online
Seit der neue Glücksspielstaatsvertrag am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist, haben Betroffene die Möglichkeit, sich für die meisten Glücksspiele sperren zu lassen. Dazu gehören etwa Angebote von Lotteriegesellschaften, Spielbanken, Wettbüros – auch Online-Anbieter – und eben Spielhallen, -börsen, -casinos, oder wie sie sich sonst bezeichnen. Selbstsperren dauern mindestens drei Monate und können befristet oder auf Dauer beantragt werden, per Antrag oder direkt bei den Glücksspielanbietern.
„Die Mitarbeiter in den Spielhallen sind verpflichtet, die Ausweise der Spieler auf solche Sperren zu kontrollieren“, erklärt Katja Bosse. Bei der ersten Stippvisite in Goslar passiert das zwar, doch es gibt ein anderes Problem. Die Lukaswerk-Mitarbeiterin hatte vor einer Woche eine Selbstsperre beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt. Diese Behörde ist für die zentrale Sperrdatei „Oasis“ verantwortlich. Bisher hat sie aber nur eine Antwortmail bekommen, in der wegen „eines erhöhten Antragsaufkommens“ eine längere Bearbeitungszeit angekündigt wird. Am 28. September ist die Sperre immer noch nicht aktiv, wie die Kontrolle in der ersten Spielhalle ergibt. Besonders schnell lässt sich dieser Präventionsriegel also nicht vorschieben. Grundsätzlich soll das aber anders laufen, stellt ein Sprecher des Regierungspräsidiums auf GZ-Nachfrage klar. Grundsätzlich soll eine Sperre spätestens am Tag nach der Antragsabgabe gelten.
Kostenloser Kaffee ist verboten
Katja Bosse lässt sich dann vor Ort in Goslar von einem Spielhallen-Mitarbeiter noch einmal sperren – und es funktioniert. Insgesamt nehmen die Lukaswerk-Mitarbeiterinnen am Vormittag sechs Spielhallen und ein Wettbüro unter die Lupe – und berichten nicht nur Positives: „In drei von sieben Fällen konnten wir trotz der Sperre problemlos spielen“, fasst Anika Baake zusammen. Alterskontrollen hätten nur vereinzelt stattgefunden – seit Inkrafttreten des neuen niedersächsischen Spielhallengesetzes im Februar dürfen nur noch Personen ab 21 Jahre in Spielhallen. Auch kostenfreier Kaffee sei verboten, erläutert Katja Bosse. Trotzdem sei er ihnen in einem Fall angeboten worden.
Das Fazit der Testerinnen: „Es muss mehr Kontrollen durch die Behörden geben“, fordern die Lukaswerk-Mitarbeiterinnen. Nur dadurch könne genügend Druck auf die Spielhallen-Betreiber aufgebaut werden, sich an Gesetze zu halten.