Stalking mit Todesfolge

GZ Plus IconStaatsanwaltschaft legt Revision gegen mildes Urteil ein

Der Bundesgerichtshof muss entscheiden, ob die Revision begründet ist.

Der Bundesgerichtshof muss entscheiden, ob die Revision begründet ist. Foto: Uli Deck/dpa

Nach einem Stalking-Fall mit Todesfolge wurde ein Pärchen aus Hahausen zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat nun Revision eingelegt. Wie geht es weiter?

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