Stalking mit Todesfolge
Staatsanwaltschaft legt Revision gegen mildes Urteil ein

Der Bundesgerichtshof muss entscheiden, ob die Revision begründet ist. Foto: Uli Deck/dpa
Nach einem Stalking-Fall mit Todesfolge wurde ein Pärchen aus Hahausen zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat nun Revision eingelegt. Wie geht es weiter?