Opfer mit Wischmopp vermöbelt – sieben Monate Knast

Das Amtsgericht Goslar verurteilte einen 23-Jährigen ein letztes Mal zur Bewährung. Symbolbild: Pixabay
Das Amtsgericht hat jetzt einen 52-jährigen Langzeitalkoholiker wegen gefährlicher Körperverletzung zu sieben Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Er hatte bei einem Gelage mit Alkohol und Drogen einen Bekannten angegriffen.
Für nur 0,99 € alle Artikel auf goslarsche.de lesen
und im ersten Monat 9,00 € sparen!
Jetzt sichern!
Goslar. Das Amtsgericht hat jetzt einen 52-jährigen Langzeitalkoholiker wegen gefährlicher Körperverletzung zu sieben Monaten Haft ohne Bewährungschance verurteilt, weil es von verminderter Schuldfähigkeit des Angeklagten ausging. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar elf Monate beantragt. Pflichtverteidiger Claus Mielke hingegen sah den Anklagevorwurf als nicht erwiesen an und beantragte Freispruch.
„Er kam rein und machte Stunk“, berichtete das Opfer, das aus der Justizvollzugsanstalt Hannover herbeigeschafft werden musste. Nach Darstellung des Zeugen hatten sich im Januar letzten Jahres mehrere Männer in einer Goslarer Wohnung getroffen, um mit Alkohol und Drogen abzuhängen. Der Angeklagte habe ihn aus unerfindlichen Gründen angegriffen.
Erst sei er geschlagen worden, dann habe sich der Angeklagte einen Wischmopp geschnappt und mit diesem auf ihn eingedroschen. Der Stil des Mopps sei dabei entzweigebrochen, was den Angeklagten nicht davon abgehalten habe, mit den verbliebenen zwei Stilteilen weiter auf ihn einzuprügeln.
Obwohl das Opfer recht stämmig und der Angeklagte eher hager war, schenkte das Gericht dieser Darstellung Glauben. Sie passte auch zu den Verletzungsfolgen. Der Geschädigte erlitt diverse Prellungen im Gesicht und Abwehrverletzungen an den Unterarmen sowie einen Cut an der Schläfe, der im Krankenhaus genäht werden musste. Es blieb eine Narbe zurück.
Eigentümliche Manier
Der temperamentvolle Angeklagte fiel dem Opferzeugen während der Aussage immer wieder ins Wort und behauptete, er sei von dem Geschädigten angegriffen worden. „Ich hab mich nur verteidigt“, erklärte der 52-Jährige weinerlich. Daraufhin betitelte ihn der Geschädigte als „Brausekopf“. Tatsächlich trat der Angeklagte in recht eigentümlicher Manier auf. Nach eigenen Angaben litt er unter starker Schwerhörigkeit. Richter und Ankläger verstand er fast gar nicht. Seinen Erzfeind dagegen schon. Den unterbrach er mit dem aufgebrachten Ruf: „Veto!“
Zurechtweisungen des Richters beantwortete er mit einem dramatischen Zusammenbruch, der aber schnell wieder vorbei war. Als ihn Julian Pinkwart nach seinen Lebensverhältnissen fragte, pries er seine Wohnstatt in höchsten Tönen an. „Kommen Sie doch mal vorbei!“, lud er den Richter strahlend ein.
Die Frage des Vorsitzenden erfolgte jedoch aus dem Zweifel heraus, ob der 52-Jährige sich selbst zu versorgen in der Lage ist. Langjähriger Alkohol- und Drogenkonsum hatten ihren Tribut gefordert. Vieles, das um ihn herum vor sich ging, verstand der 52-Jährige nicht, was nicht nur seinem mangelndem Gehör geschuldet war. Am Vortag hatte er gerade einen Termin am Landgericht Braunschweig vergessen und war nicht aufgetaucht. Von dort droht nun eine weitere Strafe.
Der Mann beschäftigt die Justiz schon seit 40 Jahren. Da sein Vorstrafenregister auch schwere Taten wie Einbruch und Raub aufwies, verbrachte der Mann bereits mehrere Jahre im Gefängnis. In den letzten Jahren war es jedoch nur noch Kleinkriminalität, hauptsächlich Diebstahl.
Einmal mopste er sogar den Hund einer Touristin, die ihren Liebling jedoch zurückbekam. Wegen seines zum Teil irrationalen Verhaltens stand die Einweisung in den Entzug zur Diskussion. Bereits zweimal würde die Zwangseinweisung verhängt – erfolglos. Er wurde immer wieder rückfällig. So entschied jüngst eine Gutachterin, dass eine weitere Therapie keinen Erfolg habe. Für eine Bewährungschance fehlte es jedoch an einer positiven Sozialprognose. Daher muss der Mann die sieben Monate und die noch ausstehende Strafe aus Braunschweig in Haft verbringen.