Neue Betrugsmasche: Post von der falschen Polizei
Post von der Bundespolizei? Wem Sexualstraftaten vorgeworfen werden, der bekommt wohl keine E-Mail. Es sei denn, es sind Betrüger am Werk.
Betrüger lassen sich immer mal etwas Neues einfallen, schließlich kennt den Enkeltrick mittlerweile jeder. Seit einiger Zeit bekommen Computernutzer angebliche E-Mails von der Bundespolizei mit dem Vorwurf, der Adressat verbreite Kinderpornographie.
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Goslar. An dem Schreiben stimmt rein gar nichts, abgesehen von dem Namen des Mannes, der es angeblich unterschrieben haben soll: Einen Michael Rupp gibt es bei der Bundespolizei tatsächlich. Aber warum in einem Schreiben der Bundespolizei der Polizeidirektor in englischer Sprache als Mr. firmiert, das wirft Fragen auf.
„Mandat für Gerichtsverfahren“ steht in der E-Mail-Post, in der der Adressat unter anderem der Kinderpornographie, der Pädophilie und weiterer vergleichbarer Delikte beschuldigt wird. Schließlich soll er, ebenfalls beim Surfen im Internet, gegen „die guten Sitten“ verstoßen haben. Für all dies gebe es Beweise. Daher laufe ein Strafverfahren, sogar ein Haftbefehl liege vor.
Die Schreiben kursieren seit Anfang des Jahres bundesweit und sind auch im Landkreis Goslar im Umlauf, aktuell erfolgte offenbar eine weitere Massenaussendung. Die Polizei Goslar berichtet von einer „bundesweiten Welle“ derartiger Mails, das Bundeskriminalamt habe mit einer Warnmeldung reagiert.
Die Adressaten, die auf die Mails reagieren, werden später erpresst – mit Hinweis auf angebliche Beweise für die Straftaten. Wer darauf reagiert, soll einen Bitcoin-Betrag überweisen. Die Polizei Goslar rät: „Öffnen Sie niemals beigefügte Links oder Anhänge. Antworten Sie nicht auf derartige Schreiben, überweisen Sie kein Geld, sondern löschen Sie die E-Mail.“ oli
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