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Geldstrafe

Mehr als 200 Kinderpornos: Bad Harzburger (68) verurteilt

Die Polizei stellt bei dem 68-jährigen Bad Harzburger mehrere Computer und USB-Sticks sicher.  Symbolbild: Pixabay

Die Polizei stellt bei dem 68-jährigen Bad Harzburger mehrere Computer und USB-Sticks sicher. Symbolbild: Pixabay

Ein emeritierter Dozent aus Bad Harzburg wurde jetzt vor dem Amtsgericht Goslar zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt. Der Grund: Man fand bei dem 68-Jährigen mehr als 200 kinder- und jugendpornografische Fotos. 

Von Corina Klengel Donnerstag, 08.09.2022, 11:30 Uhr

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Bad Harzburg/Goslar. Wegen des Besitzes von mehr als 200 kinder- und jugendpornografischen Fotos wurde ein emeritierter Dozent aus Bad Harzburg jetzt vor dem Amtsgericht Goslar zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt.

Neben diesen 3000 Euro, zu denen noch die Gerichts- und Anwaltskosten hinzukommen, zog man auch dessen elektronische Geräte ein – bestehend aus Smartphone, Tablet, Desktop-PC, drei Laptops, Festplatte, SD-Card und mehreren USB-Sticks. Damit, so erklärte Richter Julian Pinkwart, komme der 68-Jährige noch gut weg. Man erwischte den Rentner nämlich bereits 2020. Seither wurde das Strafmaß für den Besitz kinder- und jugendpornografischer Dateien bereits zweimal angehoben. Heute bekäme er für das gleiche Delikt eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, so Pinkwart.

Verständigung im Vorfeld

Der anfangs im Raum stehende Verdacht der Verbreitung solcher Dateien konnte nicht bewiesen werden. Die relativ milde Strafe erklärte sich auch dadurch, dass es zu Beginn der Verhandlung zu einer Verständigung auf ein eine Geldstrafe gegen ein Geständnis gekommen war. Dass sich der Angeklagte dazu durchrang, sei ihm hoch anzurechnen. Gerade bei solchen Prozessen, die sehr schambelastet wären, sei dies selten, so der Vorsitzende.

Allerdings hielt der bis dato unbescholtene 68-Jährige lange an der Ausrede fest, er habe Computer aus einem Nachlass aufarbeiten wollen. Bei der Datenrettung seien die verbotenen Dateien auf seinen PC gelangt. Diese Ausrede konnte die Polizei widerlegen. Die hiesigen Ermittler erhielten den Hinweis auf einen Transfer kinderpornografischer Dateien aus dem US-Zentrum der Firma Google, bei dem die E-Mail- Adresse des Angeklagten auftauchte.

Daten aktiv beschafft

Es folgte eine Hausdurchsuchung, bei der die Beamten auf den sichergestellten Geräten neben den belastenden Dateien auch einen Chat-Verkehr fanden, der bewies, dass sich der 68-Jährige Bad Harzburger die pornografischen Bilder aktiv beschafft hatte.

Erst als Julian Pinkwart die arg schlüpfrigen Worte dieses Chats vorlas, rückte der Angeklagte von seiner Ausrede ab und gestand. Zum Abschluss der Verhandlung zeigte er dann auch Reue: „Es tut mir sehr leid, das Ganze ist dumm gelaufen“, sagte er.

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