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Harzburger muss ins Gefängnis

Mann tritt Tür ein und traktiert sein Opfer mit Pfefferspray

Vor dem Amtsgericht in Goslar hat ein 32-jähriger Vienenburger den Einspruch gegen einen Strafbefehl zurückgezogen, nachdem er sich mit einer unbedachten Aussage selbst in Bedrängnis gebracht hatte.  Archivfoto: Klengel

Vor dem Amtsgericht in Goslar hat ein 32-jähriger Vienenburger den Einspruch gegen einen Strafbefehl zurückgezogen, nachdem er sich mit einer unbedachten Aussage selbst in Bedrängnis gebracht hatte. Archivfoto: Klengel

Das Amtsgericht verurteilte einen polizeibekannten Bad Harzburger zu zehn Monaten Haft, weil er eine Wohnungstür eingetreten und den Bewohner im Schlafzimmer mit Pfefferspray malträtiert hatte.  Der 30-jährige Mann hatte erst eine Strafe abgesessen.

Von Corina Klengel Sonntag, 17.07.2022, 12:00 Uhr

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Bad Harzburg. Eine Haftstrafe von zehn Monaten bekam ein vorbestrafter Mann aus Bad Harzburg für gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung. An Bewährung sei nicht zu denken, so der Vorsitzende Julian Pinkwart. Nicht überraschend, denn der 30-Jährige war gerade erst ein dreiviertel Jahr vor der Tat, für die er sich an diesem Tag verantworten musste, aus dem Gefängnis entlassen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte den 30-Jährigen für ein ganzes Jahr im Gefängnis sehen wollen.

Der Schalter im Kopf

„Es ist, als wenn sich in meinem Kopf ein Schalter umlegt“, erklärte der 30-Jährige durchaus reuig. Das passiere ihm immer wieder und er habe dann keinerlei Kontrolle mehr über sich selbst. Das Verflüchtigen aller Hemmungen war allerdings bisher stets untrennbar mit dem Genuss von Alkohol und anderer Drogen verbunden. Auf diesen tadelnden Hinweis des Richters reagierte der gerichtserfahrene Angeklagte mit der Beteuerung, von nun an die Finger davon zu lassen. Gericht und Staatsanwaltschaft zweifelten.

Polizei kommt, es eskaliert

Vier Monate zuvor stürmte der alkoholisierte 30-Jährige in die Wohnung seines Widersachers im Hopfengarten, indem er mit Vehemenz die Wohnungstür mitsamt Zarge aus der Wand trat. Dann sauste er ins Schlafzimmer, wo er dem verschreckten Bewohner eine Ladung Pfefferspray ins Gesicht sprühte. Zuvor war es dem Opfer noch gelungen, die Polizei zu rufen. Als die Beamten eintrafen, hatte das Opfer eine Latte in der Hand und das Gesicht des Angreifers zeigte einige Blessuren. Eine Polizistin berichtete, dass sich der für seine Aggression bekannte Angeklagte überhaupt nicht habe beruhigen lassen. Trotz mehrerer Beamte, die auf ihn einwirkten, habe er seinen Streit mit dem Geschädigten unbeirrt fortführen wollen. Damit schrammte der 30-Jährige haarscharf an einer Anklage wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte vorbei – ein Straftatbestand, für den er schon einmal verurteilt wurde. Diese „Eskalation“ zeige, dass der Angeklagte weder die Rechtsordnung noch die Polizei respektiere, tadelte der Vorsitzende in der Urteilsbegründung.

Was war der Grund?

Ob der Grund für diese kernige Streitigkeit wirklich, wie der Angeklagte angab, darin bestand, dass der Geschädigte wegen Bedrohens seiner Freundin einen Dämpfer verdient habe, bleibt unklar. Diese Behauptung klang nach Ansicht des Vorsitzenden wenig überzeugend. Julian Pinkwart vermutete vielmehr einen Streit um Drogengeschäfte als Hintergrund der Tat, was sich jedoch nicht beweisen ließ. Der 30-jährige Bad Harzburger erklärte, in Berufung gehen zu wollen.

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