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Kennzeichen verloren

Koksender Hildesheimer kollidiert mit Wildschweinen und flüchtet

Der Fahrer hat die zwei Tiere nach dem Zusammenstoß liegen lassen und ist geflüchtet. Symbolbild: dpa

Der Fahrer hat die zwei Tiere nach dem Zusammenstoß liegen lassen und ist geflüchtet. Symbolbild: dpa

Am Dienstagabend kam es auf der B6 zu einem Verkehrsunfall, bei dem zwei Wildschweine verendeten. Der Verursacher aus Hildesheim flüchtete vom Unfallort. Er konnte schnell überführt werden, weil er sein Kennzeichen verlor. In seinem Blut: Kokain.

Von Lisa Kasemir Mittwoch, 04.01.2023, 10:00 Uhr

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Heersum. Zwischen den Ortschaften Heersum (Landkreis Hildesheim) und Wendhausen ist es am Dienstagabend zu einem Verkehrsunfall gekommen.

Nach Wildschwein-Kollision geflüchtet

Wie die Polizei in Bad Salzdetfurth mitteilt, fuhr ein 29-jähriger Hildesheimer mit seinem Auto gegen 20 Uhr auf der B6, als eine Rotte Wildschweine die Straße kreuzte. Er konnte den Tieren nicht mehr ausweichen und kollidierte mit zweien. Der Aufprall beschädigte das Auto des Hildesheimers. Trümmer und Teile blieben am Unfallort liegen, den der Mann laut Polizei schnell hinter sich ließ.

Hinter dem 29-Jährigen fuhr eine 51-jährige Frau. Sie erkannte zu spät, was sich vor ihr auf der Straße befindet und überfuhr die toten Tiere sowie Trümmerteile. Im Gegensatz zum Unfallverursacher blieb die Frau vor Ort, sicherte gemeinsam mit ihrem Beifahrer die betroffene Stelle ab und benachrichtigte die Polizei. 

Kennzeichen verloren

Bis die Einsatzkräfte und der hinzugerufene Jagdpächter zum Unfallort kamen, waren die zwei Wildschweine bereits verendet. Die Polizisten fanden unter den zurückgelassenen Autoteilen einen Hinweis auf den Hildesheimer: Sein Nummernschild. Das hatte er beim Aufprall verloren. 

Noch bevor sie den Hildesheimer ausfindig machen konnten, stellte er sich bei der Polizei. Ein Urintest ergab: Kokain. 

„Aufgrund seines rücksichtslosen und gefährlichen Verhaltens“, heißt es von Seiten der Polizei, „erwarten den Mann nun mehrere Ermittlungsverfahren und erhebliche Konsequenzen.“

Appell der Polizei

Die Beamten weisen darauf hin, dass Unfallbeteiligte grundsätzlich dazu verpflichtet sind, die Unfallörtlichkeit so lange wie notwendig beziehungsweise bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte abzusichern. So soll verhindert werden, dass andere Verkehrsteilnehmer mit Trümmern oder liegengebliebenen Fahrzeugen kollidieren und Schaden nehmen. Dies gilt auch für Wildunfälle, bei denen Trümmerteile oder Tiere auf der Fahrbahn verbleiben. Unfälle mit Schalenwild in jedem Fall der Polizei oder Jagdberechtigten zu melden.

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