Kein Fremdverschulden bei tödlichem Absturz von Wanderer
Vor den Gefahren des Steinschlags beim Wandern auf der «Schurre» zwischen Thale und Treseburg warnen diese Schilder im Bodetal.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Halberstadt gibt es bei dem tödlichen Absturz eines Wanderers im Harz kein Fremdverschulden. Das ergab das vorläufige Obduktionsergebnis. Die Leiche ist nun zur Bestattung freigegeben.
Thale. Bei dem tödlichen Absturz eines Wanderers im Harz ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft keine weitere Person beteiligt gewesen. Dies habe das vorläufige Obduktionsergebnis gezeigt, sagte Hauke Roggenbuck von der Staatsanwaltschaft in Halberstadt am Freitag.
Es habe sich um einen Unfall ohne Fremdverschulden gehandelt. Die Leiche sei nun zur Bestattung freigegeben. Sobald das endgültige Obduktionsergebnis vorliege, würden die Ermittlungen eingestellt. Zuvor hatte der MDR Sachsen-Anhalt berichtet.
Am Freitag vergangener Woche war ein 79-Jähriger auf dem „Schurre“-Wanderweg den Angaben der Stadt zufolge rund 40 Meter einen Abhang hinuntergestürzt. Er starb noch an der Unfallstelle. Die Staatsanwaltschaft Halberstadt hatte die Ermittlungen übernommen, um die Umstände zu klären. Roggenbuck zufolge ist der Wanderweg als gefährlich gekennzeichnet. Wanderer sind dort auf eigene Gefahr unterwegs.
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