Urteil des Oberverwaltungsgericht

GZ Plus IconDie Folgen für Langelsheim: Sültefeld III ohne Bebauungsplan

Eine Drohnenaufnahme vom Chemiepark Langelsheim. Vorne ist eine freie Fläche zu sehen.

Den Bebauungsplan für die Fläche Sültefeld III (vorne), die den Firmen Chemetall und Albemarle als Erweiterungsfläche dienen sollte, erklärt das Oberverwaltungsgericht für unwirksam. Foto: Kühlewind (Archiv)

Ein Gerichtsurteil, ein formaler Fehler und große Unsicherheit: Warum der Bebauungsplan Sültefeld III scheiterte und was das für Langelsheim bedeutet.

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