Nach der Revision durch den BGH
Horror-Missbrauch: Wird das Urteil korrigiert?

Die beiden Beschuldigten aus Goslar mit ihren Verteidigern und Justizbeamten im vorigen Jahr. Archivfoto: Klengel
Es kommt nicht häufig vor, dass der Bundesgerichtshof Urteile im Strafrecht aufhebt. Im Horror-Missbrauchsverfahren gegen zwei weiter inhaftierte Eltern aus Goslar ist das jetzt geschehen. Wackelt das Urteil, wenn das Verfahren neu aufgerollt wird?