Gericht weist Haftbeschwerde im Fall Manczak zurück

Die Haftbeschwerde im Mordfall Manczak wurde abgelehnt und der Antrag zur weiteren Würdigung an das OLG verwiesen. Archivfoto: Knoke
Der Indizienprozess im Fall Manczak ist langwierig. Das Landgericht Braunschweig hat die Haftbeschwerde aufgrund eines weiter bestehenden Tatverdachts gegen den Angeklagten abgelehnt. Weitere Beweisanträge müssen bis zum 16. Mai gestellt werden.
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Die 9. Strafkammer des Landgerichts Braunschweig hat am Freitagvormittag die Haftbeschwerde im Mordfall Karsten Manczak abgelehnt und den Antrag zur weiteren Würdigung an das Oberlandesgericht verwiesen. Nach Ansicht der Kammer bestehe weiter ein dringender Tatverdacht gegen den 50-jährigen Angeklagten aus Othfresen.
Im seit November laufenden Verfahren im Mordfall Manczak hat die zuständige Strafkammer der Verteidigung des Angeklagten eine Frist gesetzt. Diese hat jetzt noch bis zum nächsten Verhandlungstag am 16. Mai Zeit, Beweisanträge zu formulieren. Dennoch ist klar erkennbar, dass die Kammer unter dem Vorsitz von Ralf-Michael Polomski möglichst im Mai das Urteil verkünden will. Seit vielen Wochen versuchen die Verteidiger des 50-jährigen Angeklagten aus Othfresen mit immer neuen Beweisanträgen und den damit verbundenen zusätzlichen Zeugenaussagen, die Indizienkette zu schwächen. Gestern war bereits der 20. Verhandlungstag. Auch hier wurde Verteidiger Martin Nitschmann aus Bonn nicht müde, weitere Anträge einzubringen. Die Würdigung des bis dato letzten Antrags will die Kammer bis zum nächsten Prozesstag vornehmen.
Die Verteidigung hatte angeregt, weitere Zeugen aus dem Baumarkt in Seesen zu hören. Hier wollen zwei Zeugen (die GZ berichtete) den noch immer vermissten Familienvater aus Groß Döhren zwei Tage nach dem mutmaßlichen Tattag, dem 13. April vergangenen Jahres, gesehen und sogar kurz gesprochen haben. Hierzu wurden gestern die Polizisten vernommen, die Aufnahmen eines Überwachungsvideos am Eingang des Baumarktes in Augenschein genommen haben. Diese wurden zum Leidwesen der Verteidigung nicht gesichert und längst gelöscht. Die Begründung der Beamten: „Wir sind zu dem Entschluss gekommen, dass wir den Vermissten nicht auf den Aufnahmen gesehen haben“, so der 25-jährige Polizist aus Seesen. Das wurde dann mit einem Eintrag auf dem Einsatzleitrechner dokumentiert. Wenn eine Negativmeldung gemacht werde, sei eine Sicherung der Aufnahmen nicht vorgesehen. Das bestätigte die zweite Beamtin in ihrer Aussage. Die zweite Kamera, die auf den Parkplatz gerichtet ist, lasse eine Personenerkennung aufgrund der schlechten Auflösung nicht zu. Auf die bohrenden Nachfragen des Verteidigers zu den Einzelheiten am Tag der Sichtung der Aufnahmen offenbarten die beiden Zeugen, sehr zum Unmut des Fragenstellers, Erinnerungslücken. Zum Beispiel, wie lange man die Aufzeichnungen angeschaut, ob man zurückgespult oder mal angehalten habe. Das sei in einem Mordfall ganz schlecht, ärgerte sich der Verteidiger. „Dieser Einsatz hatte zu diesem Zeitpunkt keine große Relevanz für uns“, entgegnete der 25-jährige Polizist. Es sei nur von einem normalen Vermisstenfall ausgegangen worden. „Uns lag das Foto des Vermissten vor und auf den Aufnahmen des Eingangsvideos war dieser jedenfalls für uns nicht zu erkennen.“ Die Aufnahmen vom Parkplatz seien nicht verwertbar gewesen, ergänzte die 38-jährige Kollegin.
Dann habe man das falsche Video gesehen, zeigte sich Nitschmann überzeugt und formulierte daraufhin den noch nicht beschiedenen Antrag, weitere Zeugen aus dem Baumarkt, unter anderem den Filialleiter, zu laden. „Ich habe die Befürchtung, dass Aussagen hier nicht vollumfänglich den Tatsachen entsprechen und protokolliert wurden“, so Nitschmann, der jetzt hofft, dass am 16. Mai die Beweisaufnahme wieder aufgenommen wird. Ansonsten stehen dann aller Voraussicht nach die Plädoyers auf dem Plan.