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Demonstration in Bornhausen

Gehölzschnitt: Glatte Schnitte für den Schutz und Erhalt der Bäume

Den ordnungsgemäßen Gehölzschnitt führt die Feldmarkinteressentschaft Bornhausen gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde, den Mitgliedern und Mitarbeitern des Bauhofs vor. Sören Aschenbrenner (Foto) demonstriert den Gehölz-Schnitt. Foto: Jambrek

Den ordnungsgemäßen Gehölzschnitt führt die Feldmarkinteressentschaft Bornhausen gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde, den Mitgliedern und Mitarbeitern des Bauhofs vor. Sören Aschenbrenner (Foto) demonstriert den Gehölz-Schnitt. Foto: Jambrek

Um zu veranschaulichen, wie Hecken und Bäume richtig geschnitten werden, hatte die Feldmarkinteressentschaft Bornhausen zu einer Vorführung eingeladen. Dabei wurde den Zuschauern erklärt, worauf geachtet werden muss und welche Ausnahmen es gibt.

Von Samuel Jambrek Dienstag, 06.12.2022, 07:00 Uhr

Bornhausen. Gehölzschnitt ist jedes Jahr wieder ein wichtiges Thema für die Feldmarkinteressentschaften und Bauhöfe. Um den ordnungsgemäßen Gehölzschnitt zu veranschaulichen, hatte die Feldmarkinteressentschaft Bornhausen gemeinsam mit dem Landschaftspflegeverband Goslar zu einem Demonstrationstermin nach Bornhausen eingeladen. Den Ortstermin nahmen rund 30 Interessierte wahr – Landwirte als Mitglieder oder auch Angestellte des Bauhofs in Langelsheim.

Hartmut Handke und Sören Aschenbrenner von zwei Lohnunternehmen aus der Region nahmen mit ihren Traktoren und Seitenschneidern den Baum- und Heckenbeschnitt am Wegesrand vor. Anschließend erläuterte Mandy Henning-Hahn von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Goslar den Zuhörern, worauf es ankommt: Glatte Schnitte, ein Schnitt am Astring, das Beschneiden lediglich dünner Äste und das Durchführen umfangreicherer Schnittmaßnahmen in der Regel nur von Oktober bis Februar eines Jahres. Bei Hecken sei lediglich ein abschnittsweises Kürzen erlaubt. Henning-Hahn schilderte daneben, dass es zu entsprechenden Regeln aber immer auch Ausnahmen geben würde. Wenn die Verkehrssicherheit gefährdet sei, sei ein Eingreifen über das ganze Jahr hinweg legitim. Im Zweifelsfall helfe es, bei Bedarf die Untere Naturschutzbehörde über geplante Maßnahmen zu informieren und die Arbeiten abzustimmen.

Darauf kommt es an: Glatte Schnitte, ein Schnitt am Astring, das Beschneiden lediglich dünner Äste und das Durchführen umfangreicherer Schnittmaßnahmen in der Regel nur von Oktober bis Februar eines Jahres. Foto: Jambrek

Darauf kommt es an: Glatte Schnitte, ein Schnitt am Astring, das Beschneiden lediglich dünner Äste und das Durchführen umfangreicherer Schnittmaßnahmen in der Regel nur von Oktober bis Februar eines Jahres. Foto: Jambrek

Andreas Brünig, stellvertretender Leiter des Baubetriebshofs Seesen sagte, dass der Strauchschnitt heute unter gänzlich anderen Bedingungen als früher stattfinde: „Früher hatten wir zehn bis 20 Landwirte pro Ortschaft, heute sind es nur noch zwischen zwei und vier“. Die Landwirte seien vor allem im Nebenerwerb tätig, weshalb die Aufgabenlast hoch sei.

Landwirte aus der Runde bestätigten den Eindruck und nutzten die Möglichkeit für ein Gespräch mit Henning-Hahn und fragten an, wie mit bestimmten anderen geplanten Pflegemaßnahmen umzugehen sei.

Zum Abschluss der Runde zeigten die Traktorfahrer der Lohnunternehmen ihre Fertigkeiten angrenzend an ein Biotopgebiet. Hier gelten noch einmal strengere Regeln als generell.

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