Dorfgemeinschaftshäuser: Bürger können sie wieder mieten

Mit dem Auslaufen der Bundesverordnung, die der Einsparung von Energie diente, können Bürger die Dorfgemeinschafsanlagen in der Gemeinde – so wie hier in Neuenkirchen – wieder nutzen. Foto: Gereke
Weil eine Bundesverordnung, die dem Energiesparen diente, ausgelaufen ist, können jetzt alle Dorfgemeinschaftsanlagen in Liebenburg auch von Privatleuten wieder gemietet werden. Die Beleuchtung öffentlicher Gebäude bleibt aber ausgeschaltet.
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Liebenburg. Die Monster-Wortkonstruktion, die sich die Beamten im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ausgedacht haben, hat ausgedient – zunächst mal. Die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung, kurz EnSikuMaV, ein Wort, das an dieser Stelle alleine fast eine ganze Zeile ausfüllt, ist ausgelaufen. Und das hat auch Auswirkungen auf das Leben in der Gemeinde.
Die Verordnung hatte das Ziel, in den Wintermonaten Energie einzusparen und war der Anlass, weshalb die Dorfgemeinschaftsanlagen in Upen, Klein Mahner, Neuenkirchen und Heißum sowie das Dorfgemeinschaftshaus Othfresen in den vergangenen Monaten nicht für private Feiern und Veranstaltungen angemietet und genutzt werden konnten. So musste beispielsweise die Wählergemeinschaft Neuenkirchen-Lüderode für ihre Informationsveranstaltung zum geplanten Solarpark beim Dorf in die örtliche Kirche ausweichen. „Das ist nun vorbei“, teilt Liebenburgs Bürgermeister Alf Hesse mit.
Heizkosten und Gasverbrauch im Fokus
„Ab sofort können Privatpersonen die gemeindlichen Anlagen wieder für Veranstaltungen mieten“, fügt der Verwaltungschef an. Grund für das Vermietungsverbot in den vergangenen Wintermonaten war der Versuch, auf diese Weise Heizkosten und damit Gas einzusparen.
Es erging beispielsweise seitens der Gemeinde der Appell, aufschiebbare Familienfeiern erst in den Sommermonaten abzuhalten. Hinzu kam aus Sicht der Gemeindeverwaltung, dass die Mieteinnahmen in keiner Weise die Mehrkosten für das Heizen der Dorfgemeinschaftsräume aufgrund der gestiegenen Kosten gedeckt hätten.
„Diese potenziellen Mehrkosten standen allerdings nicht im Vordergrund, tatsächlich hätte die auch niemand valide ermitteln können, was Grundlage für eine Gebührenanpassung durch den Rat hätte sein müssen. Prämisse war, Energie als Ressource an sich einzusparen“, erläutert Hesse.
Strahler am Flankierungsturm bleiben aus
Theoretisch könnten jetzt auch wieder öffentliche Gebäude beleuchtet werden – in Liebenburg beispielsweise der Flankierungsturm. Dessen Strahler sollen aber weiterhin ausgeschaltet bleiben. „In den Sommermonaten hatten wir ihn sowieso nicht beleuchtet. Im Winter wäre die Beleuchtung auch um 22Uhr ausgeschaltet worden – in den Sommermonaten ist es um diese Zeit ohnehin noch hell“, erklärt Hesse.