Das zahlt die Versicherung – oder?

Versicherungen gibt es viele - aber welche sind absolut notwendig? Symbolfoto: dpa
Hausrat, Kfz oder Wohngebäude: Es gibt Versicherungen für nahezu alles. Doch Kunden wissen oft nicht genau, was ihre Police eigentlich abdeckt.Das kann teuer werden. Wir zeigen beleuchten die größten Irrtümer.
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Irrtümer über Versicherungen können teuer werden. Leider klafft bei kaum einem Thema die gefühlte und die tatsächliche Wahrheit so weit auseinander – die Unfallversicherung, die gar nicht bei Unfällen zahlt, Vertrag unterschrieben und trotzdem nicht versichert. Mit Intuition kommt man oft, aber keinesfalls immer weiter.
Irrtum 1: Ab Vertragsschluss bin ich auf der sicheren Seite.
Stimmt nicht immer: Viele Versicherungsverträge sehen Wartezeiten vor. Das bedeutet, dass man erst nach einer gewissen Zeit überhaupt oder den vollen Versicherungsschutz genießt. Die Regel ist das bei Rechtsschutz- und bei Zahnzusatzversicherungen. Die Wartezeiten können sehr unterschiedlich ausfallen – von wenigen Wochen bis zu einem Jahr oder mehr.
Irrtum 2: Meine Versicherung ist gültig, bis ich kündige.
Falsch. Genauso wie man selbst Verträge kündigen darf, dürfen auch Versicherungsunternehmen in einigen Fällen Verträge kündigen. Allerdings gilt das nur für Schaden- und Unfallversicherungen wie Haftpflicht, Hausrat, Auto oder Rechtsschutz. Möglich sind für die Unternehmen in der Regel zwei Zeitpunkte: entweder zum Ende der Vertragslaufzeit – ohne Begründung. Oder nach einem Schaden, innerhalb eines Monats nach der Schadenregulierung.
Oft werden Versicherer so günstige alte Verträge los. In einigen Fällen bieten die Versicherungen ihren Kunden einen neuen Vertrag zu geänderten Konditionen an, dann wird es fast immer teurer.
Irrtum 3: Die Unfallversicherung zahlt nach jedem Unfall.
So einfach ist es leider nicht. Eine Unfallversicherung zahlt nicht automatisch nach einem Unfall, sondern vor allem, wenn ein Unfall zu einem bleibenden Schaden führt. In den meisten Fällen sind bleibende Schäden jedoch auf eine Krankheit zurückzuführen.
Irrtum 4: Die Haftpflicht zahlt, wenn meine Kinder Mist bauen.
„Bemalt“ etwa ein kleines Kind die Wand einer fremden Wohnung oder wirft es einen Stein auf ein fremdes Auto, sind Eltern nur haftbar, sofern sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben. Und damit zahlt auch ihre Haftpflichtversicherung nur in diesen Fällen. Ausnahme: Es ist explizit im Versicherungsvertrag geregelt, dass die Haftpflicht für die Kinder einspringt – das ist bei neueren Tarifen in der Regel der Fall. Wer aber in jedem Fall für die von seinen kleinen Kinder verursachten Schäden einstehen will, sollte das prüfen.
Irrtum 5: Die Risikoleben zahlt nicht bei Suizid.
Auch wenn es bei Krimiserien im Fernsehen oft anders dargestellt wird: Eine Risikolebensversicherung zahlt auch bei Freitod. Oftmals gibt es jedoch auch hier Wartezeiten – in der Regel muss der Vertrag drei Jahre alt sein.
Irrtum 6: Die Haftpflicht zahlt bei Umzug von Freunden.
Grundsätzlich haftet man für Schäden, die man bei einem anderen anrichtet. Egal, ob dieser ein Fremder, ein Bekannter oder gar ein Freund ist. Das gilt auch für freiwillige Helfer bei einem Umzug: Machen sie beim Helfen fahrlässig etwas kaputt, sind sie haftbar und die Privathaftpflicht springt ein.
Alle ohne Privathaftpflichtversicherung sind bei fahrlässigem Handeln hingegen raus – sie haften nur für grob fahrlässig und vorsätzlich herbeigeführte Gefälligkeitsschäden. Weil Schäden, auch unter Freunden, aber ärgerlich sind, kann man auf Nummer sicher gehen – mit einem Vertrag, der Gefälligkeitsschäden ausdrücklich mitversichert. Gute Tarife machen das.
Irrtum 7: Bei Diebstahl springt immer die Hausrat ein.
Bestohlen – und nun? Eine Hausratversicherung sichert zwar im Fall eines Diebstahls ab, aber nur bei Einbruchdiebstahl oder Raub unter Gewaltandrohung. Wer einem Taschen- oder Trickdieb zum Opfer fällt, dem hilft die Versicherung nicht weiter. Eine Ausnahme kann es bei Fahrrädern geben, wenn sie aus dem Keller oder der Wohnung entwendet werden.
Irrtum 8: Die Autoversicherung zahlt immer.
Wer mit seinem Auto grob fahrlässig einen Unfall verursacht, muss damit rechnen, dass ihm seine Autoversicherung die kalte Schulter zeigt. Die Kaskoversicherung (für Schäden an dem eigenen Auto) springt in aller Regel überhaupt nicht ein. Die Haftpflicht kommt zwar immer für den Schaden des Unfallgegners auf. Sie kann allerdings versuchen, sich das Geld vom Versicherten zurückzuholen.
Zudem darf die Kfz-Haftpflicht sich bei grobem Fehlverhalten Geld zurückholen: wenn ein Schaden verursacht wird beim Fahren ohne Führerschein, ohne Betriebserlaubnis oder unter Drogeneinfluss. Außerdem häufig bei Fahrerflucht. Es läuft dann immer gleich ab: Die Kfz-Pflichtversicherung zahlt. Doch dann nimmt sie den Fahrer als Verursacher in Regress. Dieser ist aber begrenzt auf 5000 Euro je Verstoß.
Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der Finanztip-Stiftung.
Von Kathrin Gotthold, Funke Medien Gruppe