Corona: Kein Betretungsverbot im Landkreis Goslar

Große Impf-Aktionen wie 2021 an der TU Clausthal wird es künftig wohl kaum wieder geben. Archivfoto: Neuendorf
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kliniken und Pflegeeinrichtungen war bei der Einführung im Frühjahr umstritten. Kritiker sprachen von Berufsverboten. Doch im Landkreis Goslar hat es nicht ein einziges Betretungsverbot für Ungeimpfte gegeben.
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Goslar. Für Gesundheitspolitiker schien es die beste Lösung, um Menschen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vor Corona zu schützen: die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Zum Jahresende soll die umstrittene Regelung enden. Viel gebracht hat sie zumindest im Landkreis Goslar ohnehin nicht.
568 Menschen sind in Altenheimen oder Kliniken beschäftigt und fallen unter die Impfpflicht: Wer als Fachkraft im Gesundheitswesen nicht geimpft war, dem drohte seit März gleichsam ein Berufsverbot, meinten Kritiker. Denn wer sich verweigerte, musste mit einem Betretungsverbot rechnen, er durfte nicht an seinen Arbeitsplatz. Doch so folgenreich die Konsequenzen klingen, sie blieben im Kreis Goslar nur auf dem Papier einschneidend. Nach Auskunft des Landkreises wurde bisher kein einziges Betretungsverbot ausgesprochen.
Etwas Bewegung
Dennoch gab es Konflikte und Nachfragen bei Beschäftigten.93 Anhörungen hat der Landkreis begonnen, in denen Betroffene befragt wurden. Meist verliefen sie offensichtlich im Sande, anders ist die Stellungnahme der Kreisverwaltung nicht zu verstehen, die zu den Anhörungsverfahren mitteilt: „Diese sind recht aufwendig, denn jeder Fall muss einzeln bewertet und es muss vor allem auch beurteilt werden, ob das Risiko für die Patienten durch ungeimpfte Personen größer ist als eine eventuell fehlende Versorgung, die durch einen Mangel an Personal verursacht wird.“
Der Landkreis berichtet weiter, die Verfahren, an deren Ende ein Betretungsverbot stehen könnte, sei „ausgesprochen umfangreich“ und bestehe aus mehreren Schritten. An jedem dieser Punkte würden den Betroffenen Fristen eingeräumt. In zwei Fällen habe sich ein Betretungsverbot abgezeichnet, im Oktober seien dann aber die Voraussetzungen dafür erschwert worden.
Hat die Impfpflicht, die für einige Einrichtungen gilt, Impfunwillige dazu bewegt, sich per Spritze gegen Corona zu schützen? Der Landkreis lässt die Frage unbeantwortet.399 der 568 Meldungen über ungeimpfte Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen konnten zum November als bearbeitet betrachtet werden. Unklar ist aber, ob die Betroffenen sich in diesen Fällen geimpft haben oder ob nur Belege nachgereicht wurden, ob jemand eine Infektion belegen konnte. Grundsätzlich aber, so stellt der Landkreis vorsichtig optimistisch fest, habe die „einrichtungsbezogene Impfpflicht eine gewisse Bewegung in die Sache gebracht“. Aktuell steigen die Inzidenzwerte leicht, vor einigen Tagen lagen sie noch unter 300 und damit so niedrig wie im August.
Keiner wurde überredet
Das dennoch nach wie vor vergleichsweise geringe Infektionsgeschehen wird allgemein damit erklärt, dass es eine große Dunkelziffer gibt. Auch der Landkreis geht davon aus, dass viele Infizierte nach einem Schnelltest keinen PCR-Test mehr vornehmen, aber nur die werden in der Statistik erfasst.
Holger Buchholtz, Leiter des Awo-Wohn- und Pflegeheims an der Krugwiese in Goslar sowie der Tagespflege am Georgenberg, sagt, in seinen Einrichtungen seien alle Mitarbeiterinnen geimpft. Gelegentlich habe nur jemand ans Impfen erinnert, nicht aber überredet werden müssen. Manche hätten auch bereits Impfnachweise gehabt, diese aber nicht vorgelegt.
Aus den Awo-Einrichtungen im Raum Braunschweig habe er nicht von einem einzigen Betretungsverbot gehört, sagt Buchholtz. Probleme hätten im Gespräch mit den Gesundheitsämtern geregelt werden können. So wisse er, berichtet Holger Buchholtz weiter, dass ungeimpfte Mitarbeiter so eingesetzt worden seien, dass sie keinen Kontakt zu Bewohnern von Einrichtungen haben.