Bauschutt im Schutzgebiet entsorgt

Sieht aus wie eine Schotterpiste: ein offenbar illegal angelegter Weg im Landschaftsschutzgebiet Harly. Fotos: Privat
Unbekannte haben im Harly einen illegalen Weg angelegt und Bauschutt entsorgt - mitten in einem Landschaftsschutzgebiet, das zudem einen europäischen Schutzstatus aufweist. Der Landkreis hat den mutmaßlichen Übeltäter ermittelt und angeschrieben.
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Harz. Kürzlich erst hat der Landkreis Goslar über ein Rekordbußgeld informiert, das er gegen einen Landwirt verhängt hat. Der Mann hatte im Neiletal 190 Bäume umgehauen. Nun liegt der Kreisverwaltung eine Anzeige wegen eines rücksichtslosen Eingriffs im Landschaftsschutzgebiet „Harly“ vor, unter anderem, weil ein „illegaler Forstweg“ gebaut wurde.
Das Gebiet, das jemand offenbar nach Gutdünken zur Entsorgung von Baumaterial nutzte, gilt außerdem als FFH-Fläche (Flora, Fauna, Habitat) nach europäischer Schutznorm als besonders sensibel und erhaltenswert.
Anzeigen beim Landkreis
Vor etwa einem Monat haben der BUND-Westharz und die Nabu-Kreisgruppe Goslar eine Vielzahl von Verstößen angezeigt, auch die Landesforsten hatten die offensichtlichen Verstöße bemerkt und gemeldet. Auf Anfrage der GZ erklärt die Kreisverwaltung, um was es geht: „Eine örtliche Überprüfung hat ergeben, dass Material im erheblichen Umfang auf dem Waldweg aufgebracht wurde und Gehölze zurückgeschnitten sowie teilweise die Wurzelräume von Bäumen mit Erde überschüttet wurden.“
Das ist noch nicht alles. Mitarbeiter aus der Kreisverwaltung hätten nach den Anzeigen Kunststoffe, Dachpappe und Betonteile gefunden. Diese müssten „zwingend“ entfernt werden. Der mutmaßliche Verursacher des Umweltfrevels und der offensichtlichen ungenehmigten Entsorgung von Bauschutt wurde bereits ausfindig gemacht, er erhielt einen Fragebogen zugeschickt und wurde aufgefordert, die Sache zu erklären. Eine Antwort liegt nach Auskunft der Verwaltung bislang nicht vor.
Ob dem Bauschutt-Entsorger ein vergleichbares Bußgeld droht wie dem Landwirt, der im Neiletal illegal Bäume fällte, ist unklar. 20.000 Euro muss der auswärtige Bauer bezahlen. Grundlage dafür ist das Bundesnaturschutzgesetz. Greift es auch in diesem Fall? Dazu will oder kann die Verwaltung sich derzeit nicht äußern, die Behörde teilt mit: „Über mögliche Konsequenzen kann noch keine verlässliche Aussage getroffen werden.“ Zunächst müsse die Stellungnahme des Betroffenen abgewartet und bewertet werden.
Anhörung läuft
Unterdessen fordert der BUND, dass der illegale Weg zurückgebaut wird. Auch dazu könne sich die Verwaltung nicht äußern, heißt es. Schließlich laufe das Verfahren noch. Bei dem Verursacher handelt es sich möglicherweise um einen Gewerbetreibenden. Wanderer hatten den Naturschutzverbänden Ende Juni von Lkw berichtet, die in das FFH-Gebiet gefahren sind. Mitglieder des BUND gingen den Lkw-Spuren nach und entdeckten „einen völlig überdimensionierten Forstwegebau“.
Der illegal angelegte Weg bestehe zudem offenbar aus Mergel, der „kein gutes Wegebaumaterial“ sei. So entstehe „der Eindruck“, dass jemand kostengünstig Bodenaushub von einer Baustelle entsorgt habe. Dabei handele es sich eigentlich um einen „naturnahen Rückeweg“ – und das wohl aus gutem Grund: Das Gebiet liege nicht nur in einer geschützten FFH-Fläche, dort brüte zudem der Schwarzstorch.
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