Aus dem Gericht
48-Jährige shoppt auf Namen von dementer Nachbarin

Da sie selbst wegen säumiger Zahlungen bei vielen Händlern gesperrt war, bestellte eine 48-jährige Frau auf dem Namen ihrer dementen Nachbarin Waren im Wert von über 4000 Euro. Symbolbild: Pixabay
Wegen gewerbsmäßigen Computerbetrugs in 25 Fällen verurteilte das Amtsgericht Goslar eine 48-jährige Frau aus Neuwallmoden zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Drei Jahre lang wird die Frau nun unter Bewährung stehen und darf sich keinen weiteren Fehltritt erlauben.